Schlichtung Reise & Verkehr

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Fall bei der Schlichtung Reise & Verkehr einreichen
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Wichtig: Die Schlichtungsstelle schlichtet in der Regel nur Privatreisen, keine Geschäftsreisen. Wenn Sie bereits bei Gericht Klage erhoben oder ein Mahnverfahren beantragt haben, ist keine Schlichtung möglich, so lange das Verfahren läuft. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Sie die Airline vorab kontaktiert haben und zwei Monate lang keine Reaktion bekommen haben. Wenn die Airline Ihre Ansprüche ablehnt, können Sie sich sofort an die Schlichtungsstelle wenden – unabhängig davon, wann Sie die Airline erstmalig kontaktiert haben.

Wenn Sie die Schlichtungsstelle per Mail oder Post kontaktieren, leiten Sie am besten das Musterschreiben aus der App weiter. Hängen Sie ggf. weiteren Schriftwechsel mit der Airline an und teilen Sie der Schlichtungsstelle mit, wann Sie die Airline zum ersten Mal kontaktiert haben.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie die Schlichtung abläuft

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.