Verleih von Strommessgeräten

Stromfresser im Haushalt? Kostenloser Verleih von Strommessgeräten!
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Haushaltsgeräte können sich als echte Stromfresser entpuppen. Daher lohnt es sich, ihren Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen: Leihen Sie sich kostenlos in Ihrer Beratungsstelle ein Strommessgerät aus! Dazu müssen Sie lediglich eine Kaution von 20 Euro hinterlegen und schon können Sie 14 Tage lang in aller Ruhe Ihre Geräte zu Hause überprüfen.

Das Strommessgerät wird wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Gerät gesteckt. Ob Kühlschrank, Kaffeemaschine oder Computer - auf dem Display lässt sich der Stromverbrauch sofort ablesen. Achtung: Gerade alte Waschmaschinen und Trockner sowie Kühl- und Gefrierschränke verbrauchen häufig viel Strom.

Kommen Sie mit Ihren Messergebnissen in die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Unsere Energieberaterinnen und Energieberater sprechen mit Ihnen die Messergebnisse durch und helfen Ihnen, geeignete Sparmaßnahmen zu planen.

In folgenden Beratungsstellen können Sie ein Strommessgerät ausleihen:

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.