Verleih von Strommessgeräten

Stromfresser im Haushalt? Kostenloser Verleih von Strommessgeräten!
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Haushaltsgeräte können sich als echte Stromfresser entpuppen. Daher lohnt es sich, ihren Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen: Leihen Sie sich kostenlos in Ihrer Beratungsstelle ein Strommessgerät aus! Dazu müssen Sie lediglich eine Kaution von 20 Euro hinterlegen und schon können Sie 14 Tage lang in aller Ruhe Ihre Geräte zu Hause überprüfen.

Das Strommessgerät wird wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Gerät gesteckt. Ob Kühlschrank, Kaffeemaschine oder Computer - auf dem Display lässt sich der Stromverbrauch sofort ablesen. Achtung: Gerade alte Waschmaschinen und Trockner sowie Kühl- und Gefrierschränke verbrauchen häufig viel Strom.

Kommen Sie mit Ihren Messergebnissen in die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Unsere Energieberater:innen sprechen mit Ihnen die Messergebnisse durch und helfen Ihnen, geeignete Sparmaßnahmen zu planen.

In folgenden Beratungsstellen können Sie ein Strommessgerät ausleihen:

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.