Aussage 1: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wann ein Lebensmittel verdirbt
Stimmt nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist es eine eher technische Definition der Lebensmittelindustrie, die angibt, wie lange ein Hersteller dafür garantiert, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält – wie lange das Produkt tatsächlich bedenkenlos genießbar ist, begrenzt diese Angabe also erst einmal nicht. Denn viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums noch unterschiedlich lang gut und können oft noch bedenkenlos verzehrt werden.
Aussage 2: Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum, Ablaufdatum, Verfallsdatum – alle meinen doch das gleiche
Stimmt nicht! Zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum besteht ein entscheidender Unterschied. Während Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oft auch noch nach Ablauf dessen bedenkenlos verzehrt werden können, dürfen Produkte mit Verbrauchsdatum nur bis zu diesem Zeitpunkt verzehrt werden. Das liegt daran, dass es sich hier um besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel wie frischem Fisch, vorgeschnittenen Salaten oder gestückeltem Obst handelt. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Begriffe wie „Ablaufdatum“ oder „Verfallsdatum“ sind umgangssprachlich. Die einzigen beiden offiziellen Bezeichnungen sind das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum.
Aussage 3: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt ohne Wenn und Aber
Das stimmt so nicht. Die Mindesthaltbarkeit garantieren Hersteller nämlich nur dann, wenn du das Produkt bis zu diesem Zeitpunkt nicht geöffnet hast. Nach dem Öffnen der Verpackung können nämlich Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen dafür sorgen, dass das Lebensmittel schneller verdirbt. Auch ist entscheidend für die Gültigkeit der Mindesthaltbarkeit ist, ob du das Produkt richtig lagerst. Hinweise wie „kühl und trocken lagern“, „vor Wärme und Feuchtigkeit schützen“ oder Angaben zur Lagertemperatur solltest du unbedingt einhalten. Auch beim Transport vom Supermarkt bis nach Hause solltest du auf ausreichend Kühlung achten.
Aussage 4: Jedes Lebensmittel hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum
Das stimmt nicht. Denn eine Reihe von Lebensmitteln ist von einer Kennzeichnung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgenommen. Das sind zum Beispiel Obst und Gemüse oder Brot vom Bäcker. Das liegt daran, dass sie ohnehin meist schnell verbraucht werden und leicht erkennbar ist, ob sie noch frisch sind.
Aussage 5: Produkte mit einem überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden
Das stimmt nicht. Auch solche Produkte dürfen nach Ablauf des MHD weiterverkauft werden, wenn darauf hingewiesen wird. Die Sorgfaltspflicht liegt dann allerdings nicht mehr beim Hersteller, sondern beim Händler. Daher werden solche Produkte leider oft vorsorglich weggeworfen. Lebensmittel kurz vor Ablauf ihres MHD, werden in vielen Geschäften aber oft zu einem günstigeren Preis angeboten – eine gute Möglichkeit um Geld zu sparen und gleichzeitig Lebensmittel zu retten.
Unser Tipp: Sehen – riechen – schmecken: Verlass dich nicht auf das MHD – weder in die eine, noch in die andere Richtung. Vertraue stattdessen auf deine Sinne. Am besten prüfst du ein Lebensmittel, bevor du es zum Beispiel beim Kochen weiterverarbeitest. Ist es schlecht, ist dann nicht deine gesamte Mahlzeit hin.