Reste bitte einpacken! Lebensmittel retten in Restaurant, Kantine und Co.

Stand:
Jährlich landen in Deutschland pro Jahr rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel aus Restaurants und Kantinen in der Tonne. Das muss nicht sein. Wir geben dir fünf Tipps, wie du Speisereste retten kannst.
Eine Mahlzeit in einer to-go-Box
Off
  1. Bestell nur so viel, wie du auch schaffst. 
    Du kennst die Portionsgrößen nicht? Kleiner Hack für dich: Lass vor deiner Bestellung deinen Blick unauffällig über die Teller der anderen Gäste schweifen. So kannst du die Portionsgrößen besser mit deinem Hunger abgleichen. 

  2. Frage nach kleineren Portionsgrößen.
    Hast du nur wenig Hunger oder dir sind die üblichen Portionen zu groß? Manchmal werden diese sogar auf der Karte direkt angeboten. Ansonsten frag‘ einfach freundlich nach.

  3. Lass dir Übriggebliebenes einfach einpacken.
    Du kannst nicht mehr? Keine Scheu! Frag‘ einfach freundlich, ob man dir die Reste einpacken könnte. Beachte: Manche Restaurants verlangen für die Einwegverpackung eine Verpackungspauschale. Ein Recht auf Mehrweggeschirr hast du in diesem Fall nicht. Du kannst aber zum Beispiel vorsorgen und eine eigene Box mit gut schließendem Deckel mitbringen. Mehr Tipps für weniger Plastikmüll unterwegs findest du hier.

  4. Iss deine Reste dann auch wirklich.
    Leider werden mitgenommene Speisereste allzu oft im Kühlschrank vergessen. Für einen positiven Effekt solltest du daran denken, gerettete Reste dann aber auch wirklich noch zu essen – auch wenn sie vielleicht nicht mehr so hübsch aussehen wie auf dem Teller im Restaurant.

  5. Achte auf die Haltbarkeit deiner Speisereste. 
    Durch Bakterien oder zu warme Lagerung können Speisereste schnell verderben. Damit das nicht passiert, kannst du folgendes tun:
  • Stelle die Speisereste möglichst schnell in den Kühlschrank und decke sie ab oder verschließe sie luftdicht.
  • Empfindliche Lebensmittel solltest du vor dem Verzehr gut durcherhitzen.
  • Mach vor dem Verzehr einen Sinnescheck: riechen, sehen, schmecken.
  • Verbrauche Reste innerhalb von maximal zwei Tagen.

Speisen mit rohem Fleisch oder Fisch (zum Beispiel Sushi) verderben besonders schnell, wenn sie nicht durchgehend gekühlt werden. Das kann gerade an warmen Tagen beim Transport nach Hause ein Problem sein. Solche Speisen verzehrst du lieber noch vor Ort.

Mehr zu Lebensmittelverschwendung in der Außer-Haus-Verpflegung:
Schmutzige Teller mit Essensresten

Essen außer Haus: Was in Töpfen und auf den Tellern bleibt

In der Außer-Haus-Verpflegung werden im Jahr insgesamt rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel als Abfälle entsorgt. Das sind etwa 17 Prozent aller Lebensmittelabfälle in Deutschland.

Gefördert durch das

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.