Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig I

Stand:
LG Duisburg vom 16.08.2010 (21 O 71/10)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Duisburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Typhon GmbH & Co. KG durch ein Versäumnisurteil entschieden.

Die Beklagte hatte, unverlangt und ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher:innen zu Werbezwecken auf deren ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Telefonanschlüssen angerufen. Den Verbraucher:innen gegenüber wurde wahrheitswidrig behauptet, sie nehmen seit einiger Zeit an einem kostenlosen Gewinnspiel teil, welches nun gekündigt werden müsse, da sich sonst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ergebe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.