Beantragung einer Schufa-Auskunft gegen Entgelt: Preis nicht deutlich

Stand:
LG Düsseldorf vom 02.10.2024 (14c O 70/24)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage vor dem LG Düsseldorf erfolgreich gegen das Unternehmen NLTS Global Analytics s.r.o. vorgegangen. Die Firma betreibt die Internetseite https://selbstauskunft.de. Über diese Webseite wird Verbraucher:innen die Beantragung von Schufa-Selbstauskünften für einen Preis von 29,90 € (Stand zum Zeitpunkt der Klageerhebung) angeboten, die es bei der Auskunftei laut Gesetz kostenfrei gibt. 

Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte, dass der Preis dabei nicht ausreichend deutlich gekennzeichnet war. Der Hinweis auf die Kosten fand sich (zum Zeitpunkt der Klageeinreichung) im oberen Teil der Webseite im Rahmen eines Fließtextes. Weitere Hinweise auf die entstehenden Kosten wurden auf der Seite nicht gegeben. Insbesondere fand sich keine Information mehr dazu an der Stelle, an der die Verbraucher:innen ihre Bestellung durch Klicken auf den Bestellbutton abgaben. Dies stellte, aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW,  einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 312 j Abs.2 BGB dar, nach der der Gesamtpreis, unmittelbar bevor Verbraucher:innen ihre Bestellung abgeben, klar und deutlich angegeben werden muss. Das Landgericht Düsseldorf teilte diese Rechtsansicht. Nach einem Hinweisbeschluss verpflichtete es den Anbieter, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils, die Gestaltung der Webseite in dieser Form zu unterlassen.

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