Beantragung einer Schufa-Auskunft gegen Entgelt: Preis nicht deutlich

Stand:
LG Düsseldorf vom 02.10.2024 (14c O 70/24)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage vor dem LG Düsseldorf erfolgreich gegen das Unternehmen NLTS Global Analytics s.r.o. vorgegangen. Die Firma betreibt die Internetseite https://selbstauskunft.de. Über diese Webseite wird Verbraucher:innen die Beantragung von Schufa-Selbstauskünften für einen Preis von 29,90 € (Stand zum Zeitpunkt der Klageerhebung) angeboten, die es bei der Auskunftei laut Gesetz kostenfrei gibt. 

Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte, dass der Preis dabei nicht ausreichend deutlich gekennzeichnet war. Der Hinweis auf die Kosten fand sich (zum Zeitpunkt der Klageeinreichung) im oberen Teil der Webseite im Rahmen eines Fließtextes. Weitere Hinweise auf die entstehenden Kosten wurden auf der Seite nicht gegeben. Insbesondere fand sich keine Information mehr dazu an der Stelle, an der die Verbraucher:innen ihre Bestellung durch Klicken auf den Bestellbutton abgaben. Dies stellte, aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW,  einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 312 j Abs.2 BGB dar, nach der der Gesamtpreis, unmittelbar bevor Verbraucher:innen ihre Bestellung abgeben, klar und deutlich angegeben werden muss. Das Landgericht Düsseldorf teilte diese Rechtsansicht. Nach einem Hinweisbeschluss verpflichtete es den Anbieter, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils, die Gestaltung der Webseite in dieser Form zu unterlassen.

DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.