Endpreisangabe bei Handykauf im Internet notwendig II

Stand:
LG Köln vom 07.12.2011 (31 O 746/11)
Off

Beim Handykauf im Internet – kombiniert mit einem Mobilfunkvertrag – ist ein Endpreis des Handys seitens des Anbieters anzugeben. Es reicht nicht, wenn lediglich die monatliche Rate und der Anzahlungspreis genannt wird. Das hat das Landgericht Köln nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die congstar GmbH entschieden.

Es sei nicht ausreichend, dass Verbraucher:innen den Endpreis selbst leicht ausrechnen können. Nach Ansicht des Gerichts ist es mit dem Gebot der Preisklarheit nicht zu vereinbaren, wenn Verbraucher:innen den Preis selbst ermitteln müssen. Der Endpreis müsse vielmehr schon aus dem Angebot erkennbar sein. Dafür genügt es nicht, dass Verbraucher:innen den Endpreis anhand der monatlichen Rate und der Anzahlung leicht ausrechnen können.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.