Gestaltung der 1&1-Webseite erschwerte Verbraucher:innen die Kündigung

Stand:
OLG Koblenz vom 19.09.2024 (2 U 437/23)
LG Koblenz (11 O 21/22)
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Das OLG Koblenz hat in zweiter Instanz die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigt: 1&1 hatte durch die Platzierung eines zusätzlichen Buttons auf ihrer Webseite, der als „Kündigungsassistent“ bezeichnet war, das Kündigen für Verbraucher:innen in unzulässiger Weise erschwert. 

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Telekommunikationsanbieter daher ab und wurde jetzt vom OLG Koblenz in ihrer Rechtsansicht bestätigt: Die gesetzliche Regelung zum Kündigungsbutton soll es Verbraucher:innen eigentlich leicht machen, Verträge online zu beenden. Nach dem Anklicken eines ersten Buttons sollen sie unkompliziert die zur Identifizierung des Vertrages erforderlichen Daten eingeben und dann über einen zweiten Button die Kündigung absenden können. An dieser Stelle, der sogenannten Bestätigungsseite, platzierte 1&1 jedoch einen zusätzlichen und sehr auffällig gestalteten Button mit der Bezeichnung „Kündigungsassistent“. Unter der Überschrift „Schnell kündigen mit wenigen Klicks. Nutzen Sie unseren Kündigungsassistenten“ wurden die Nutzer:innen zu einem Login in das Kundenkonto geführt. Nach Ansicht des Gerichts erweckt diese Gestaltung beim Durchschnittskunden den Eindruck, er könne die Kündigungserklärung nur über diesen Button abgeben und lenkt damit  von der nachfolgenden „gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit“ ab, die auch ohne Login möglich sein muss.

Das Urteil ist rechtskräftig. 

 

 

 

 

 

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.