Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam II

Stand:
AG Gummersbach vom 04.05.2011 (16 C 142/10)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Agger Energie GmbH einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge, soweit diese nicht verjährt sind. Das hat das Amtsgericht Gummersbach in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Agger Energie GmbH entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agger Energie GmbH unwirksam ist. Durch den Wegfall der Preisänderungsklausel sei die Agger Energie GmbH nicht unangemessen belastet, da sie sich nach Ablauf der Mindestvertragszeit innerhalb einer kurzen Frist vom Vertrag hätte lösen können. Auch in der widerspruchslosen Zahlung des Kunden auf die Jahresabrechnung mit einseitig erhöhten Preisen konnte das Gericht kein Preisänderungsvertrag sehen. Vielmehr hätten beide Parteien zur Erfüllung des geschlossenen Gasliefervertrags geleistet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass das Urteil und der Artikel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wiedergeben.

Amtsgericht Gummersbach vom 04_05_2011 (16 C 142/10).pdf

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.