Unzulässige Werbeversprechen für zwei "AuraNatura"-Produkte

Stand:
LG Düsseldorf vom 29.07.2022 (34 O 37/21)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist größtenteils erfolgreich gegen eine Reihe von Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug für zwei Nahrungsergänzungsmittel vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für die Senioren-Nahrungsergänzungsmittel „BlasenFit Forte“ und „ProstaVita Forte“. Der Schweizer Hersteller AN Schweiz AG vertreibt diese unter der Marke „AuraNatura“. 

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.07.2022 der Unterlassungsklage gegen die AN Schweiz AG in 11 von 12 Anträgen stattgegeben. Unterlassen mit das Unternehmen künftig unter anderem Werbeaussagen wie „Stoppt Blasenentzündung dauerhaft“ und „Bringt Ihre Prostata wieder auf Normalgröße und senkt den Cholesterinspiegel“.

Nicht unterlassen muss der Hersteller die Aussage „Irgendwann trifft es schließlich jeden Mann“. Hier stellte das Gericht keine Angabe mit Gesundheitsbezug im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 Health-Claims-VO fest.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 29.07.2022 (34 O 37/21)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

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Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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