Eier aus Käfighaltung müssen entsprechend gekennzeichnet werden

Stand:
LG Oldenburg vom 23.07.2009 (15 O 1972/09)
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Die Bezeichnung "Eier aus Kleingruppenhaltung" ist irreführend, wenn nicht zugleich deutlich sichtbar und leicht lesbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Eier aus Käfighaltung handelt. Dies hat das Landgericht Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG entschieden.

Es sei für eine korrekte Kennzeichnung von Eiern aus Käfighaltung nicht ausreichend, den entsprechenden Hinweis so auf der Verpackung anzubringen, dass er blickfangmäßig von der Angabe "Eier aus Kleingruppenhaltung" verdrängt werde.

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