Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 16.03.2022 (2-06 O 243/21)
Off

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Luftbeförderungsverträgen nach der Fluggastrechteverordnung, z.B. wegen Verspätung oder Annullierung, ist formfrei möglich.

Eine Fluggesellschaft darf eine Geltendmachung per E-Mail nicht verweigern und auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Vielmehr können Verbraucher:innen die Form frei wählen, zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dies mit einem Versäumnisurteil vom 16.03.2022 bestätigt und der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Der spanischen Fluggesellschaft Iberia LAE S.A. wird mit diesem Urteil untersagt, die Geltendmachung von Ansprüchen nicht zu akzeptieren und auf ein Online-Formular zu verweisen.

Auch die portugiesischen Fluggesellschaft TAP Air Portugal hatte auf ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verweisen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls erfolgreich geklagt.

Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 16.03.2022 (2-06 O 243/21

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.