Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen: Werbetricks untersagt

Stand:
LG Köln vom 04.06.2019 (Teil- und Schlussurteil)
LG Köln vom 14.02.2019 (Teil-Anerkenntnisurteil) (33 O 78/17)
Off

Das LG Köln hat der Kanalfirma MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, Verbrauchern gegenüber unter Hinweis auf die Prüfpflicht für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten zu behaupten, ihr Grundstück befinde sich in einem Wasserschutzgebiet, obwohl dies nicht der Fall ist.

Gemäß § 8 Absatz 2 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser mussten Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden und vor 1965 errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 überprüft werden. Das Ergebnis dieser Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung zu dokumentieren.

MIGO bietet unter anderem an der Haustür Prüfungen und Sanierungen von Abwasserleitungen an. Durch Zeugenvernehmungen gelangte das Gericht zu der Erkenntnis, dass dabei auch regelmäßig die Prüfpflicht von Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden, angesprochen wurde. In diesem Zusammenhang ist die wahrheitswidrige Behauptung, das Grundstück des Verbrauchers läge in einem Wasserschutzgebiet, wettbewerbswidrig.

Bereits mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.02.2019 hatte das LG Köln der MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, mit einem irreführenden Flyer für "Dichtheitsbescheinigungen" zu werben. Durch die Gestaltung des Flyers hatte die Firma den Eindruck vermittelt, dass ein:e Grundstückseigentümer:in eine defekte Abwasserleitung zunächst sanieren müsse, bevor der Nachweis über die durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung ausgestellt werden könne.

Tatsächlich ist die Bescheinigung über eine erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung unabhängig davon auszustellen, ob saniert werden muss. Der Nachweis dient vor allem dazu, das Ausmaß der Schäden und die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Sanierungsfristen von bis zu zehn Jahren zunächst nur festzustellen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 04.06.2019 (Teil- und Schlussurteil) (33 O 78/17)

LG Köln vom 14.02.2019 (Teil- Anerkenntnisurteil) (33 O 78/17)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.