Keine Barzahlung am Entladeort bei Umzug

Stand:
LG Düsseldorf vom 29.07.2009 (12 O 515/08)
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Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Umzugsunternehmens, die Rechnung müsse in bar bei Ankunft am Abladeort beglichen werden, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Firma Maxtransporte entschieden.

Das Gericht hat weiter ausgeführt, dass eine vollständige Vorleistungspflicht des Verbrauchers schon deswegen nicht gerechtfertigt sei, weil nicht einmal stichprobenartig die Überprüfung des Umzugsguts gestattet werde.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
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