Klagebefugnis der Verbraucherzentrale NRW auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW gegeben

Stand:
BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10)
OLG Brandenburg vom 30.11.2010 (6 U 27/10)
LG Potsdam vom 18.02.2010 (51 O 96/09)
Off

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW klagebefugt. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht führt dazu aus, dass die Klagebefugnis nicht schon daraus folgt, dass die Verbraucherzentrale NRW in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Aus der Satzung der Verbraucherzentrale NRW ergebe sich jedoch keine regionale Beschränkung auf den Schutz der Verbraucher mit einem Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen, vielmehr sei der nach der Satzung verfolgte Zweck, den Verbraucherinteressen zu dienen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10).pdf

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.