Klage gegen die Deutsche Bank

Von Verbraucher:innen, die eine Erhöhungsbescheinigung für Freibeträge auf dem P-Konto vorgelegt haben, darf nicht gefordert werden, jede Änderung der Umstände diese Erhöhung betreffend selbstständig der Beklagten mitteilen zu müssen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale NRW
Geht vor gegen

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Verfahrensende: offen