Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH

AGB unzulässig, da die Vertragslaufzeit eines Glasfaservertrags erst ab Freischaltung des Anschlusses beginnen soll.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
10 UKl 1/24
Zuständiges Gericht
OLG Hamburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale NRW
Geht vor gegen

Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Verfahrensende: offen