Unterlassungsklage gegen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

AGB unzulässig, da die Wahl der Übertragungstechnologie bei einem Festnetzinternetvertrag im Ermessen des Anbieters steht und kein wesentlicher Vertragsbestandteil sein soll
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 UKL 17/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale NRW
Geht vor gegen

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Verfahrensende: offen