Lerneinheit 3: „Strom- und Gastarife – wie erkenne ich einen verbraucherfreundlichen Tarif?“

Stand:
Wann ist ein Anbieterwechsel eigentlich möglich? Und worauf muss ich achten, wenn ich Tarifvergleichsportale nutze?
Schwarzes Formular- und Stifticon au zweifarbigem gelben Grund
Off

Der sogenannte Grundversorger ist dasjenige Unternehmen, das vor Ort in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kund:innen beliefert. Oft, aber nicht immer, sind das die örtlichen Stadtwerke. Wissen Sie, was die Grundversorgung von sogenannten Sonderverträgen unterscheidet? Überprüfen Sie Ihr Wissen oder lernen Sie Neues dazu, indem Sie die unten stehenden Übungen absolvieren.

Übungen:

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Hier geht es zurück zur Kursübersicht mit allen Lerneinheiten.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.