Nutzungsbedingungen "Flugärger"

Stand:
Die Nutzungsbedingungen zum Browser-basierten Tool "Flugärger"
Off

Vorbemerkung

Mit Hilfe des Tools "Flugärger" (im Weiteren: "Flugärger-App") der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. können Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche wegen Flugverspätung oder -annullierung, Nichtbeförderung, Flugstornierung sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust kostenlos prüfen und bei den Airlines geltend machen. Die Flugärger-App ist ein zeitlich und finanziell begrenztes Projekt. Deshalb kann diese App derzeit nur bestimmte Fallkonstellationen mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen erfassen und rechtlich einordnen. Manche Reiseverläufe sind zudem so komplex, dass eine automatisierte Anspruchsprüfung, wie sie mit dieser App angeboten wird, an ihre Grenzen stößt. In solchen Fällen  können Sie sich individuell zum Reiserecht beraten lassen – persönlich in unseren Beratungsstellen, per Telefon oder E-Mail.

Die Nutzung der Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. ist ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen zulässig.

1. Nutzung der Flugärger-App

Die Dienste der Flugärger-App dürfen nur für eigene Zwecke genutzt werden. Die Nutzung der App ist kostenlos.
Die App darf nicht zu Zwecken genutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Sie dürfen die App nicht kopieren, verändern, dekompilieren, anderweitig bearbeiten und/oder verbreiten.
Weiterhin ist es Ihnen untersagt, die Dienste entgeltlich an Dritte weiterzuleiten.
Im Falle eines Missbrauchs kann der Zugang gesperrt werden.

2. Betriebssysteme

Die App ist für Chrome, Firefox, Edge und Safari in der jeweils aktuellsten Version optimiert.

3. Urheberrecht

Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieser App entwickelten Software liegen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Sie erhalten für die Dauer des Betriebs (siehe Ziffer 5 Satz 3) an der App ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

Es gelten die Regelungen des deutschen Urheberrechts.

4. Haftung/Gewährleistung

4.1 Die Daten für die Flugärger-App werden von einem externen Dienstleister geliefert. Für die Richtigkeit der Angaben kann die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  e.V. daher keine Gewähr übernehmen. Im Übrigen haftet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  e.V. für die Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität der App wie folgt:

a) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. haftet im Falle etwaiger Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung der kostenlosen Flugärger-App nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. beruhen.

Fernerhin haftet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  e.V. für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Zwecks der App überhaupt erst ermöglicht, oder für die Verletzung von Pflichten, auf deren Einhaltung der/die Benutzer/-in der App regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen haftet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Für den Verlust von Daten haftet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. insoweit nicht gegenüber dem/der Nutzer/-in der App als der Schaden darauf beruht, dass er/sie unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

4.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.3 Eine Gewährleistung insbesondere bei Fehlern der App und technischen Problemen, z.B. Verfügbarkeit der App, ist im Übrigen ausgeschlossen.

5. Updates/Einstellungen der App

Die rechtlichen Grundlagen für die Anspruchsprüfung durch die Flugärger-App beruhen auf dem Stand von Februar 2020.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. ist berechtigt, im Zuge einer Änderung von Regelungen der Fluggastrechteverordnung bzw. der Rechtsprechung hierzu jederzeit Änderungen vorzunehmen sowie  Updates durchzuführen. Weiterhin hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  e.V. auch das Recht, den Betrieb der Fluggastrechte-App jederzeit ganz oder teilweise einzustellen.

6. Vermögensschaden/Haftpflicht

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der

HDI Versicherung AG
30650 Hannover

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Ansprüche, die vor deutschen Gerichten sowie vor Gerichten im EU-Ausland, in der Türkei und den restlichen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geltend gemacht werden.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., 28.06.2021

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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.