Verbraucherzentrale NRW in sozialen Netzwerken

Links zu den Profilen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Bluesky, Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon, Threads, WhatsApp und YouTube.

Wir sind mit unseren Themen auch in Social Media aktiv – je nach Kanal mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wir freuen uns über Abos und sind auch dort für Fragen und Kommentare erreichbar.

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Unsere Hauptprofile

Logo von Facebook (weißes f auf blauem Kreis)Logo von Instagram (Quadrat mit abgerundeten Ecken, darin ein Kreis und dazwischen oben rechts ein kleiner Punkt)Logo von Threads (ein verschnörkeltes a umgeben von einem halben Oval)Logo von WhatsApp (grüner Telefonhörer in grüner Sprechblase)Logo von Mastodon (weißes m auf violetter Sprechblase)Logo von LinkedIn (weiße Buchstaben in auf blauem Quadrat mit abgerundeten Ecken)Logo von Bluesky (blauer grafischer Schmetterling)Logo von YouTube: Weißes nach rechts zeigendes Dreieck auf rotem Rechteck mit abgerundeten Ecken
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Warum wir keine Social Plugins der Netzwerke nutzen

Wir nutzen keine Links zu sozialen Netzwerken, die bereits auf unseren Seiten den Code des jeweiligen externen Netzwerks beinhalten, so genannte Social Plugins. Bei uns finden sich nur einfache, von uns angelegte Verlinkungen, so dass während des Aufenthalts auf unserer Seite keinerlei Datenweitergabe an externe Seitenbetreiber möglich ist.

Anders verhält es sich, wenn Seiten, die z. B. den Like-Button von Facebook oder vergleichbare Social Plugins nutzen, geöffnet werden: In solchen Fällen wird in der Regel bereits beim Öffnen der Seite ein Cookie gesetzt und es folgt die Datenweitergabe an die verlinkten Seitenbetreiber, noch während man sich auf der verlinkenden, ursprünglichen Seite befindet. Genau dies möchten wir vermeiden! Hintergrund ist, dass derart implementierte Buttons nach unserer Rechtsauffassung nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.

Dies gilt nach unserer Auffassung auch für die so genannte Heise-Lösung, bei der man die Buttons erst aktivieren muss, bevor Daten z. B. an soziale Netzwerke übertragen werden. Da wir nicht wissen, wie die Datenverwendung und -verarbeitung durch den hinter dem Social Plugin stehenden Betreiber (wie z. B. Facebook) aussieht, könnten wir nicht umfassend und dem deutschen Recht entsprechend aufklären. Aus diesem Grund verzichten wir auch auf diese Lösungsvariante.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.