Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Stand:
Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Es geht um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Bei der Jahresmitgliedschaft wurde der Preis von 69,00 € auf 89,90 € erhöht und bei der monatlichen Mitgliedschaft von 7,99 € auf 8,99 €.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Altert. Je mehr Menschen sich melden, desto größer die Reichweite und Konsequenz für Amazon.
  4. Sobald die Klage eingereicht ist, können Sie sich der Klage kostenfrei und unkompliziert anschließen. Über diesen Zeitpunkt informieren wir Sie.
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Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Ab dem 15. September 2022 hat Amazon die Preis für die Prime-Mitgliedschaft von 69,00 € auf 89,90 € (jährliche Zahlweise) und 7,99 € auf 8,99 € (monatliche Zahlweise) angehoben. Die Preiserhöhungsschreiben dazu wurden im Juli 2022 verschickt. Diese Preiserhöhung hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.

Wer ist betroffen?

Alle Kund:innen von Amazon Prime, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis darauffolgend gezahlt haben.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Abomodell (jährliche oder monatliche Zahlweise) geht es um 20 € bzw. 12 € pro Jahr. Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt davon ab, ob und für wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Wenn die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz anschließend das Klageregister. Wenn dieses Register eröffnet ist, können sich die Betroffenen eintragen und so an der Klage teilnehmen.

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