Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Stand:
Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Im Sommer 2024 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand
On

Darum ging es im Verfahren gegen primastrom, voxenergie und nowenergy

Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit bei vielen Kund:innen für Ärger. Die Unternehmen erhöhten eigenmächtig die Preise für Strom und Gas – häufig ohne die Zustimmung der Verbraucher:innen. Zudem weigerten sich die Anbieter, fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen anzuerkennen, was dazu führte, dass Kund:innen trotz Widerrufen oder Kündigungserklärungen weiterhin an die Verträge gebunden blieben. 

In einigen Fällen wurden Vertragslaufzeiten unzulässig verlängert, wodurch Kund:innen deutlich länger als ursprünglich vorgesehen höhere Preise zahlen sollten. Es wurde behauptet, die Laufzeiten lägen bei mehr als vier Jahren. Teilweise wurde Verbraucher:innen mitgeteilt, sie seien noch bis 2027 an die Verträge gebunden. Diese Praktiken führten zu enormen finanziellen Belastungen für die Betroffenen. Sie sollten die oft weit über dem Marktdurchschnitt liegende Energiekosten zahlen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Themen regeln die Vergleiche?

Eigenmächtige Preiserhöhungen: Verbraucher:innen beschwerten sich über extreme Steigerungen ihrer Preise für Strom und Gas. Die Unternehmen hatten diese eigenmächtig vorgenommen, trotz Preisgarantien und ohne dass diese Möglichkeit wirksam vereinbart war.

Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen entlassen.

Unverhältnismäßige lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027.

Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit vermeintlichen Preissenkungsschreiben auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wenn Sie so ein Angebot angenommen haben, waren Sie an die überhöhten Preise gebunden.

Wer kann von den Vergleichen profitieren?

Die Vergleiche richten sich an Sie, wenn Sie Kund:in von primastrom, voxenergie oder nowenergy sind bzw. waren und

  • eigenmächtige Preiserhöhungen der Unternehmen erhalten haben,
  • ihr Widerruf in bestimmten Fällen als verspätet zurückgewiesen wurde, 
  • die Unternehmen Ihre Kündigung nicht akzeptiert oder einen Termin erst weit in der Zukunft bestätigt haben und/ oder
  • Sie ein Angebot zur „Preissenkung“ mit immer noch sehr hohen Preisen und einer neuen Laufzeit angenommen haben.

Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Muss ich jetzt aktiv werden?

Wenn Sie gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt haben, konnten Sie sich den Anbietern gegenüber noch bis zum 31. Dezember 2024 auf die Vergleiche berufen. 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.