Handyverträge, Abonnements für Zeitschriften, Lebensversicherung oder auch Pflegeheim: Wir haben für Sie unsere wichtigsten Kündigungstipps zusammengeführt und zeigen, was man dabei beachten sollte.
Formlose Kündigung mit Nachweis
Unabhängig davon, um welchen Vertrag es sich handelt, gelten bei den meisten Kündigungen einige Grundsätze: Eine Kündigung ist in der Regel per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Für ein Kündigungsschreiben ist auch keine Unterschrift notwendig. Es empfiehlt sich aber, einen Nachweis sicher zu stellen, z. B. in Form eines Briefs per Einschreiben. Versenden Sie Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung per E-Mail, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Bestätigung erhalten. Und: Eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Unternehmen angekommen sein muss.
Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 können Sie viele Verträge auch online über den Kündigungsbutton beenden. Unternehmen müssen für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, auch die Möglichkeit anbieten, online zu kündigen, etwa für Abos, Versicherungs- oder Leasingverträge. Hierdurch soll ein Gleichklang zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeendigung hergestellt werden. Davon erfasst sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen. Der Vertrag, den Sie kündigen möchten, kann, muss aber nicht, online geschlossen worden sein. Es reicht aus, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung den Vertragsabschluss auch online anbietet.
Kündigungsvormerkung
Ein vermeintlich bequemer Weg ist die Kündigungsvormerkung, die viele Firmen ihren Kunden im Internet anbieten. Damit kündigen Sie aber Ihren Vertrag nicht! Sie müssten zusätzlich tatsächlich anrufen und Ihre Kündigung dann telefonisch bestätigen. Problem: Im Streitfall können Sie nur schwer beweisen, wirklich gekündigt zu haben.
Keine telefonische Bestätigung nötig
Außerdem wichtig zu wissen: Eine Kündigung ist eine "einseitige Willenserklärung", die nicht bestätigt werden muss. Sollten Sie also aufgefordert werden, sich die Kündigung z. B. noch einmal telefonisch bestätigen zu lassen, müssen Sie nicht reagieren - das gilt z. B. auch bei Handyverträgen. Unter Umständen soll eine solche Aufforderung ohnehin nur der Werbung für weitere Abos oder anderweitige Vertragsabschlüsse dienen.