Deutschland hinkt beim Breitbandausbau hinterher. In Nordrhein-Westfalen verfügen bislang nur rund 30 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Das ändert sich gerade, weil verstärkt in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut wird. Wie es um den Breitbandausbau vor Ort steht, haben die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW untersucht. Die mehr als 60 Beratungsstellen haben mit den örtlichen Breitbandbeauftragten sowie den Netzbetreibern und ausbauenden Unternehmen zahlreiche Gespräche geführt und E-Mails ausgetauscht.
Der Markt ist unübersichtlich: Fast 50 verschiedene Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter gibt es aktuell in unserem Bundesland. Einige Anbieter legen die Leitungen nur, wenn man bei ihnen einen Vertrag abschließt. Wird die Ausbauquote nicht erreicht, ziehen sich manche auch wieder zurück. In manchen Regionen gibt es lediglich einen Netzbetreiber, der Glasfaserleitungen legen will; in anderen bis zu sieben.
Nicht alle wollen so genannten Open Access zu den verlegten Breitbandleitungen anbieten. Open Access meint, dass Anbieter die bereits verlegte Glasfaser eines anderen Unternehmens nutzen können, um den Verbraucher:innen darüber eigene Telekommunikationsleistungen anzubieten. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Mehrfachausbau von Straßenzügen vermieden werden. Die Befragung ergab, dass zwar vor allem die größeren Anbieter ausgewählten Kooperationspartnern Zugang gewähren, aber eben nicht allen interessierten Konkurrenten.
Bei den Anschlusskosten ergab unsere Untersuchung ebenfalls enorme Unterschiede. Während einige Unternehmen kostenlose Anschlüsse in der Vermarktungsphase anbieten, für den nachträglichen Anschluss jedoch bis zu 2.000 Euro verlangen, ist der Anschluss bei anderen Unternehmen auch später noch kostenlos.
Viele Verbraucher:innen beschweren sich über Besuche von Vertreter:innen an der Haustür, die sie zu Verträgen drängen wollen. Wer unterschreibt und es im Nachhinein bereut, hat 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Doch damit es gar nicht erst so weit kommt, setzen wir uns für neue gesetzliche Regelungen ein: Entweder es darf nur Besuche auf Wunsch und mit ausdrücklicher Zustimmung geben oder die Widerrufsfrist für Verträge an der Haustür soll von 14 auf 30 Tage erhöht werden.
Grundsätzliche Informationen und Tipps rund um Glasfaseranschlüsse und Haustürgeschäfte lesen Sie hier: