Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer "unüblichen Nutzung" eines "Unlimited"-Tarifs will 1&1 die Geschwindigkeit der Mobilfunkdaten drosseln.
- Wann eine Nutzung "unüblich" ist, wird nicht klar.
- Weil die Klauseln in den Nutzungsbedingungen aus unserer Sicht gegen das Transparenzgebot verstoßen, haben wir 1&1 abgemahnt.
In den sogenannten "Unlimited"-Tarifen bewirbt 1&1 unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, Verträge bei einer "unüblichen Nutzung" einzuschränken oder zu kündigen. Diese Praxis halten wir für rechtswidrig.
Wer einen "Unlimited"-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung – genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1. Es kann nicht sein, dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt wird. Deshalb haben wir 1&1 in einer Abmahnung aufgefordert, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten und für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife zu sorgen. Sollte das Unternehmen innerhalb der noch laufenden Frist nicht reagieren, behalten wir uns vor, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Umfang der Flatrate zu unbestimmt
1&1 behält sich im Kleingedruckten vor, bei "unüblichem Verbraucherverhalten" die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als "unüblich" gilt. Wann Kund:innen gegen die Vertragsbedingungen verstoßen könnten, können sie also nicht erkennen. Dies widerspricht nicht nur dem Transparenzgebot, wonach Vertragsbestimmungen klar und verständlich sein müssen, sondern auch den Erwartungen an eine Datenflatrate.
Haben Sie Probleme mit 1&1 oder anderen Mobilfunkanbietern? Unsere Rechtsfachleute helfen Ihnen gerne in einer Beratung.