Roaming in der EU: Keine Aufschläge – mit Ausnahmen

Stand:
Sprechen, Simsen, Surfen wie zu Hause heißt es beim EU-Roaming seit dem 15. Juni 2017. Aber es gibt auch Einschränkungen.
Eine Frau liegt im weißen Sand eines Strandes, Wellen unscharf im Hintergrund. In der Hand hält sie ein Smartphone mit der EU-Flagge auf dem Display.

Mit Smartphone entspannt am Strand: Handynutzung soll in jeden EU-Land nur noch so viel kosten wie zu Hause.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Ende der Roaming-Aufschläge in den EU-Mitgliedsstaaten hat auch Ausnahmen: Es können weiterhin Zusatzkosten entstehen.
  • Außerdem gelten die Regeln nicht in Ländern außerhalb der EU.
  • Wir zeigen in Videos, wie Sie Mobilfunkdaten an Ihrem Smartphone abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden.
Off

Seit dem 15. Juni 2017 entstehen für Reisende keine Extra-Kosten mehr für die vorübergehende Nutzung von Smartphone und Tablet im europäischen Ausland. Gemäß dem Motto "Roam like at Home" kosten Telefonie, SMS und mobile Datennutzung auf Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich genauso viel wie zu Hause.

Die Abschaffung der Roaming-Aufschläge in der EU gilt standardmäßig automatisch, sofern Sie nicht ausdrücklich eine andere Option gewählt haben. Prüfen Sie dies vor dem Reiseantritt.

Darüber hinaus haben nicht alle Anbieter die Regeln automatisch umgesetzt. Vor einer Reise ins EU-Ausland rufen Sie deshalb im Zweifel Ihren Anbieter an oder fragen ihn in einer E-Mail nach den Roaming-Regeln. Außerdem kann es weitere Einschränkungen geben:

  • Nationale Tarife. Sind Ihre Geräte mit Ihrem Tarif überhaupt im Ausland nutzbar? Anbieter können auch rein innerdeutsche Tarife ganz ohne Roaming-Funktion anbieten. Bei diesen Tarifen funktioniert die SIM-Karte im Ausland erst gar nicht. Sprechen, simsen und surfen geht dann nur im Inland.
  • "Fair use"-Regeln beim mobilen Internet. Die neuen Roaming-Regeln gelten nur bei angemessener Datennutzung. Überschreiten Kunden eine vertraglich festgelegte "Fair-Use"-Grenze, können Mobilfunkanbieter weiterhin Roaming-Aufschläge verlangen oder den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einschränken – zum Beispiel, wenn die SIM-Karte eines Anbieters aus einem anderen EU-Staat dauerhaft in Deutschland genutzt wird. Auch bei Billig-Tarifen dürfen weiterhin Aufschläge erhoben werden. Sie müssen aber gedeckelt sein.
  • Kosten außerhalb der EU. Wer Smartphone und Tablet in der Schweiz, der Türkei, oder anderen Nicht-EU-Staaten nutzt, muss weiterhin Aufschläge zahlen. Hier greift aber bei Datenverbindungen grundsätzlich ein Kostenairbag bei rund 60 Euro. Ist das technisch nicht möglich, muss der Anbieter den Nutzer bei der Einreise ins betroffene Land per SMS informieren. Hinweis: Auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt der Kostenairbag. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Artikeln zum Roaming auf Schiffen bzw. in Flugzeugen.
     

Wenn Sie über Messenger wie WhatsApp, Skype etc. telefonieren, führen Sie diese Gespräche über mobile Internetdaten (oder WLAN, falls verfügbar). Telefonieren Sie unterwegs im Ausland also lieber über die Telefonfunktion Ihres Smartphones.

Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte die Mobilfunkdaten abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden. Bei Smartphones können Sie unterscheiden zwischen dem Abschalten in ausländischen Mobilfunknetzen oder dem kompletten Abschalten der mobilen Datennutzung. Wie das geht, sehen Sie in diesen Videos:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Die wichtigsten Änderungen im EU-Roaming haben wir auch im Video für Sie zusammengefasst:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.