E-Mail von der Verbraucherzentrale NRW: Ist sie echt?

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Sie haben eine E-Mail von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten und fragen sich, ob sie echt ist? Woran Sie echte Nachrichten von uns erkennen, erklären wir in diesem Artikel.
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Der angebliche Paketdienst will Zollgebühren kassieren, bei der Bank läuft ein Sicherheitsverfahren ab und der Streaming-Dienst hat angeblich einen ungewöhnlichen Login festgestellt. Phishing-Mails mit erfundenen Behauptungen von Kriminellen gehören zum Alltag in vielen Mailboxen. Auch mit unserem Namen Verbraucherzentrale NRW werden immer mal wieder E-Mails verschickt, die tatsächlich nicht von uns sind.

Ein entscheidendes Merkmal zum Erkennen des Betrugs ist der Absender: Unsere echten E-Mails haben immer @verbraucherzentrale.nrw, @vz-nrw.de oder @service.meine-verbraucherzentrale.de als Absender-Adresse. Die Angabe hinter dem @ wird Domain genannt. Sie finden Sie auch im so genannten Header einer E-Mail. Wie sie ihn öffnen und richtig lesen können, erklären wir in diesem Artikel.

Die Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern nutzen andere Domains. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach den echten.

Prüfen Sie bitte bei jeder E-Mail die Domain des Absenders, nicht nur den angezeigten Namen! In vielen E-Mail-Programmen werden beide angezeigt, in etwa so: "Beispiel <beispiel@verbraucherzentrale.nrw>". In diesem Fall ist "Beispiel" der angezeigte Name, den der Absender in seinem E-Mail-Programm einträgt. So könnten Kriminelle auch "beispiel@verbraucherzentrale.nrw" als Anzeigennamen eintragen, obwohl ihre Absender-Adresse etwa "123@betrug.com" lautet.

Wenn in E-Mails mit anderen Adressen behauptet wird, sie kämen von der Verbraucherzentrale NRW, leiten Sie sie bitte an unser Servicecenter weiter: service@verbraucherzentrale.nrw.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.