Widerrufsrecht futsch? Auch Google braucht Zustimmung im Play Store

Stand:
Wer etwas im Internet bestellt, kann in den meisten Fällen die Bestellung 14 Tage lang widerrufen. Bei digitalen Gütern wie Filmen, Songs oder Spielen kann das anders sein, wenn der Download begonnen hat. Dazu müssen Kunden aber dem Verlust ihres Widerrufsrechts ausdrücklich zustimmen und der Händler dies nach dem Kauf bestätigen.
Hand hält Smartphone mit App-Icons von Google Play

Das Wichtigste in Kürze:

  • Google informierte Kunden im Play Store beim Kauf von Dateien nicht ausreichend über den Verlust des Widerrufsrechts.
  • Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden.
  • Seit dem 28.05.2022 müssen Händler diesen Verlust des Widerrufsrechts nach dem Kauf auch noch z.B. durch eine E-Mail an den Kunden bestätigen
Off

Millionen Nutzer von Android-Smartphones laden Dateien bei Google Play herunter. Betrieben wird der offizielle Appstore des Betriebssystems Android von der Google Commerce Limited. Sie informiert bislang nicht korrekt über den Verlust des Widerrufsrechts, hat das Landgericht Köln im Mai 2019 entschieden (Az. 31 O 372/17, rechtskräftig). Damit hat sich das Gericht unserer Meinung angeschlossen; wir hatten Google genau deshalb verklagt.

Google verkauft und verleiht unter anderem Filme, Musik, Hörbücher oder Apps in Form von Dateien. Dabei gilt generell: Kunden, die im Internet etwas kaufen, haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das kann nur erlöschen, wenn sie vor dem Kauf ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Download beginnen soll. Außerdem müssen Kunden ihre Kenntnis darüber bestätigen, durch den Start des Downloads ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu verlieren. Zusätzlich hierzu müssen Händler wie Google seit dem 28.05.2022 dem Kunden eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. in einer E-Mail oder auf Papier) zur Verfügung stellen.

Vor dem Urteil konnten Kunden im Play Store bislang nicht bestätigen, daß ihr Widerrufsrecht mit demDownload erlischt.  Vor dem Klick auf den "Kaufen"-Button gab Google lediglich folgenden Hinweis: "Wenn du auf 'Kaufen' klickst, stimmst du den Google Play-Nutzungsbedingungen zu. Du stimmst außerdem zu, dass deine Bestellung sofort ausgeführt wird und du damit dein gesetzliches Widerrufsrecht verlierst (außer bei Dienstleistungen ...)."

Für das Landgericht Köln reichte der Hinweis nicht aus. Denn den Nutzern müsse der Verlust ihres Widerrufsrechts deutlich vor Augen geführt werden. Mit dem Klick auf "Kaufen" liege der Fokus aber darauf, die Bestellung abzuschließen. Kunden müssten ausdrücklich zustimmen, dass der Download sofort starten soll und sie dadurch ihr Widerrufsrecht aufgeben.

Das Gericht stellte außerdem allgemein klar, dass diese Zustimmung nicht durch eine Voreinstellung herbeigeführt werden darf. Ein Kästchen, das also bereits angekreuzt ist, wäre somit ebenfalls nicht zulässig.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.