Geschäft mit der Finanznot – Vorsicht beim schnellen Online-Kredit!

Stand:
"Sofortkredit", "ohne Schufa", "unkompliziert" – mit solchen Schlagworten werben unseriöse Geldgeber in Zeitungs- und Online-Anzeigen.
Hand hält Smartphone über Tablet und aufgeklapptem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Kredit ohne Sicherheiten? Das klingt zu schön, um wahr zu sein. In der Regel entspricht diese Annahme auch der Wahrheit.
  • Unseriöse Kreditvermittlung oder eine "Finanzsanierung" könnten dahinter stecken.
On

Schnell, problemlos, unkompliziert – mit solchen Versprechen werben angebliche Online-Kreditvermittler für ihre Angebote. Die vielen Krisen der vergangenen Jahre, sei es Corona, Inflation oder die massive Steigerung der Energiepreise, haben bei vielen Menschen zu Einkommenseinbußen und finanziellen Engpässen geführt. Versprechungen wie "unkomplizierte Kreditüberbrückung" oder "ohne Schufa-Abfrage" klingen da natürlich besonders verführerisch. Wer sich auf diese diskreten Problemlösungen aus dem Internet einlässt, hat allerdings oft das Nachsehen.

So erreichen uns bei der Verbraucherzentrale NRW immer wieder Beschwerden von Verbraucher:innen über fragwürdige Anbieter, die sich vermeintlich als Kreditvermittler präsentieren. Mit echter Kreditvermittlung haben deren Angebote aber gar nichts zu tun. Statt Geld durch Kredit gibt es dubiose Verträge, bei denen Sie am Ende draufzahlen. Zwei "Geschäftsmodelle" stechen hier besonders negativ hervor:

Das Modell "Unseriöse Kreditvermittlung"

Über gut gestaltete Zeitungsanzeigen oder Internetseiten wird suggeriert, man werde einen passenden Kredit für Betroffene finden. Selbst dann, wenn der Kreditsuchende über keine entsprechende Bonität verfügt. Das Ende vom Lied: Es gibt keinen Kredit, aber Sie sollen für den angeblichen Aufwand des "Vermittlers" dennoch Auslagen oder Gebühren zahlen. Zu Unrecht: Denn in der Kreditvermittlung gilt der rechtliche Grundsatz, dass eine Provision nur fällig wird, wenn sie exakt vereinbart ist, die gewünschte Kreditsumme an den Verbraucher gezahlt wurde ist und der Kreditvertrag auch nicht mehr widerrufbar ist. Auslagen für Kreditvermittlung sind dagegen nur in den wenigsten Fällen erstattungsfähig.

Beim Online-Verbraucherkredit kommt es faktisch so gut wie nie vor. Doch ist das Geld erst einmal an den "Vermittler" geflossen, ist es äußerst schwierig, an das einmal gezahlte Geld wieder heranzukommen. Die Anbieter haben ihren Sitz oftmals im Ausland oder die vorgebliche Firma ist nicht mehr zu finden.

Das Modell "Finanzsanierung"

Auch hier wird regelmäßig im Internet oder in Zeitungsanzeigen fürs schnelle Geld ohne große Formalitäten mit Slogans wie "Sofortkredit" und "Kredit ohne Schufa" geworben. Beantragen Sie einen solchen Kredit, erhalten Sie sogleich eine "Finanzierungszusage" über die volle Höhe der angefragten Summe. Doch zuvor muss ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, der dann gerne per Nachnahme und gegen eine happige Gebühr zugeschickt wird.

Aufgrund der irreführenden Vertragsgestaltung erkennt man oft zu spät, dass es sich dabei gar nicht um einen Kreditvermittlungsvertrag, sondern um einen sogenannten "Finanzsanierungsvermittlungsvertrag" handelt. Das heißt im Klartext: Der Vermittler besorgt keinen Kredit, sondern bietet lediglich seine Dienste bei der Vermittlung eines weiteren "Dienstleisters" zur Sortierung der Schulden und Gläubiger an. Gegen eine saftige Verwaltungsgebühr, versteht sich. Bevor der Finanzsanierer mit dieser Arbeit beginnt, wird oftmals noch eine Einmalzahlung fällig.

Geld fließt also hauptsächlich in eine Richtung, nämlich auf das Konto der fragwürdigen Anbieter. Nur ein geringer Anteil der vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlung an den Finanzsanierer, wird – wenn überhaupt – von diesem dann an die eigentlichen Gläubiger zur Schuldenbegleichung des Verbrauchers abgeführt. Das Ergebnis: Statt einer Kreditüberbrückung für den finanziellen Engpass müssen Sie nun noch zusätzliche Ausgaben für den Finanzsanierer stemmen.

Seriöse Hilfe der Verbraucherzentrale

In unseren über 60 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen bieten wir Hilfe bei Geld- und Kreditproblemen. Bitte vereinbaren Sie dafür vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin in der Beratungsstelle. Unsere Fachleute helfen Ihnen bei der Sicherung Ihres Existenzminimums, zum Beispiel durch Schutz vor Pfändungen, bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei der Auszahlung unpfändbarer Beträge. Sie unterstützen sie bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, überprüfen die Forderungen Ihrer Gläubiger und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen.

Hände schieben einen Stapel 500-Euro-Schein über einen Tisch

Kredite und Darlehen

Hier finden Sie rechtliche Tipps, wichtige Infos und Grundlagen rund um die so genannten Verbraucherdarlehen.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.