Staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage
Liegt Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, können Sie Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Förderung, die Sie auf Ihre jährlichen Einzahlungen erhalten. Gefördert werden Bausparverträge oder Tilgungen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien sowie Fondssparpläne. Nicht gefördert werden Einzahlungen in einen Banksparplan. Die Höhe der Förderung und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich:
Bausparvertrag/Darlehenstilgung | Fondssparplan / Wertpapiersparplan | |
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Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen |
40.000 Euro |
40.000 Euro |
Höhe der Arbeitnehmersparzulage | 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich bzw. 39,17 Euro monatliche Einzahlung (ergibt 43 Euro) | 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährliche bzw. 33,34 Euro monatliche Einzahlung (ergibt 80 Euro) |
Entscheidend für die Arbeitnehmersparzulage ist nicht der Bruttoarbeitslohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Arbeitnehmer können zum Beispiel die Pendlerpauschale, andere Werbungskosten und Kinderfreibeträge geltend machen.
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jährlich mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beantragen. Sie wird dann vorgemerkt und nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren auf den jeweiligen Vertrag überwiesen. Erst dann können Sie also darüber verfügen.
Das Fazit der Verbraucherzentralen
Ein VL-Banksparplan kommt in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben und auf Sicherheit setzen wollen.
Ein VL-Bausparvertrag eignet sich vor allem für Sie, wenn Sie auf Sicherheit setzen wollen, die Förderung erhalten und einen rentablen Vertrag mit minimalen Kosten abschließen.
Ein VL-Fondssparplan oder ETF-Sparplan bietet sich an, wenn Sie höhere Renditen anstreben und bereit sind, Wertschwankungen hinzunehmen.
Die Arbeitnehmersparzulage – eine einkommensabhängige Förderung des Staates – ist am höchsten für VL-Fondssparpläne. Es gibt sie aber auch für VL-Bausparverträge, VL-Wertpapiersparen und das Tilgen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien. Beim Bausparvertrag können Sie für darüber hinausgehende Einzahlungen unter Umständen zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.
Welche Anlageform für Sie die richtige ist, hängt letztlich von Ihrer individuellen Situation ab. Einen unabhängigen Anbietervergleich finden Sie bei der Stiftung Warentest. Gerne können Sie sich von den Experten der Verbraucherzentralen unabhängig beraten lassen.