Lebensversicherung: Nicht zur Kündigung drängen lassen!

Stand:
Was tun, wenn Versicherungsvermittler:innen bei alten, gut verzinsten Policen zu Kündigung und Neuabschluss raten?
Aktenordner mit Stempel, Geld und Stift

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bevor Sie eine lukrative Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen, sollten Sie auch andere Möglichkeiten bedenken.
  • Vor allem bei Verträgen, die schon vor 2005 abgeschlossen wurden, lohnt sich eine genaue Prüfung.
  • Die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW unterstützen Sie gerne in einer individuellen Beratung.
On

In der abgeschwächten, aber noch anhaltenden Niedrigzinsphase haben es Lebensversicherer schwer, die zugesagten Garantien zu erfüllen. Für Versicherer ist es daher oft ein gutes Geschäft, wenn Kund:innen eine alte, gut verzinste Police kündigen und dafür sogar eine neue Lebens- oder Rentenversicherung mit weniger oder gar keiner Garantieleistung abschließen. Aber auch wenn Vermittler:innen scheinbar gute Argumente wie beispielsweise vermeintlich bessere Renditechancen vorbringen, ist es ratsam, nicht übereilt zu kündigen. Es gilt zunächst, in Ruhe die Police zusammen mit der gesamten Altersvorsorgeplanung genau zu prüfen.

Art der Versicherung und Abschlusszeitpunkt entscheidend

Der Neuabschluss von Kapitallebensversicherungen ist angesichts extrem niedriger Zinsen und hoher Kosten kaum mehr zeitgemäß. Vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen glänzen aber oft noch mit einem Garantiezins zwischen drei und vier Prozent, auch wenn dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach Abzug der Kosten. Bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen, die länger als zwölf Jahre laufen, ist die Auszahlung zudem oft steuerfrei. Es lohnt sich also ein Blick in die Unterlagen. Denn manchmal rechnet es sich eben doch, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen.

Kündigung der Riester-Versicherung kann teuer werden

Wird zur Kündigung einer Riester-Rentenversicherung geraten, ist besondere Vorsicht geboten: Die bisher gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können dabei verloren gehen und das kann teuer werden. Eine bessere Alternative könnte stattdessen der Wechsel des Anbieters oder die Nutzung des Riester-Vertrags zur Entschuldung der eigenen Immobilie sein.

Mögliche Alternativen zur Kündigung

Wer merkt, dass die eigene Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr zu den Lebensumständen passt, zu teuer geworden oder nicht rentabel genug ist, muss nicht unbedingt direkt kündigen. Es gibt weitere Möglichkeiten. Zum Beispiel die Beitragsfreistellung der Versicherung. Herrscht Geldnot, erzielt der Verkauf der Police am Zweitmarkt vielleicht einen höheren Erlös als der Rückkaufswert bei Kündigung. Oft lohnt auch die Prüfung, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Häufig haben Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police, so die Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale NRW.

Vor Kündigung alle Optionen kennen

Letztlich kann es unter dem Strich dennoch sinnvoll sein, sich von schlechten, teuren oder nicht mehr passenden Versicherungsprodukten zu trennen. Es ist aber sinnvoll, zuvor alle Optionen zu kennen, um die beste in Ruhe für sich auswählen zu können.

Prüfung und Berechnung Widerruf Lebens- und Rentenversicherungen

Alte Lebens- und Rentenversicherungsverträge können oft heute noch widerrufen werden. Lassen Sie Ihre Verträge auf ein mögliches Widerrufsrecht prüfen und Ihre Ansprüche berechnen. Die Verbraucherzentrale NRW hilft weiter und prüft Ihre Verträge.

Ratgeber-Tipps

Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!