Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn eingebrochen wird, ersetzt eine Hausratversicherung die Schäden.
- Dazu ist es notwendig, so schnell wie möglich eine so genannte Stehlgutliste einzureichen.
- Am besten notieren und fotografieren Sie schon vorab wertvolle Gegenstände, um im Ernstfall die Infos schnell parat zu haben.
Auch in 2021 gab es weniger Wohnungseinbrüche als im Vorjahr. So erfreulich der Rückgang auch ist: für die Betroffenen ist dies kein Trost. Eine Hausratversicherung sollte die entstandenen Schäden ersetzen – wenn Sie folgende Regeln beachten.
Was zählt als Einbruchdiebstahl?
Damit das bei einem Einbruch gestohlene Eigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, müssen Einbrecher:innen beispielsweise mit einem Werkzeug (z.B. Brechstange, Dietrich) gewaltsam in die Wohnung gekommen sein. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.
Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte oder der Täter etwa durch eine offen gelassene Terrassentür hinein kam.
Wohnungsbesitzer:innen, die einen elektronischen Zugang zur Wohnung (Smart Home) haben, sollten unbedingt darauf achten, dass der Hausratversicherer die Diebstahlschäden auch dann übernimmt, wenn das elektronische Schloss durch Manipulation widerrechtlich geöffnet wurde. In einem solchen Fall sind dann nämlich keine Einbruchspuren vorhanden und die Schäden des Einbruchs würde der Versicherer nicht übernehmen!
Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab?
Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat
- von Möbeln
- über Kleidung
- bis hin zu Elektrogeräten
abgesichert. Mitversichert sind auch Gegenstände in einer in der Nähe liegenden Garage oder einem Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge.
Was bezahlt die Hausratversicherung?
Sie erhalten im Schadenfall so viel Geld, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können (Neu-/Wiederbeschaffungspreis).
Achtung: Das muss nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.
Welche Pflichten haben Einbruchopfer?
Im Versicherungsvertrag und im Versicherungsvertragsgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die im Ernstfall beachtet werden müssen. Werden diese sogenannten Obliegenheiten nicht sorgfältig erfüllt, laufen Sie – trotz Hausratversicherung – Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt.
Oberste Verhaltensregel deshalb: Das Geschehen ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden! Selbstverständlich ist eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände – die sogenannte Stehlgutliste – angefertigt werden.
Baugerüst? Versicherung informieren!
Erhält das Haus, in dem Sie als Eigentümer oder Mieter wohnen, ein Baugerüst, so sollten Sie Ihre Hausratversicherung informieren. Denn für mögliche Einbrecher ist es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zu einem Einbruchdiebstahl über das Gerüst und wurde dieses nicht rechtzeitig gemeldet, zahlt die Haushaltsversicherung unter Umständen nicht oder nur teilweise. Nicht bei allen Hausratversicherungen ist diese Meldung ein Muss, aber bei den meisten. Ein formloses Schreiben, am besten mit Bitte um schriftliche Bestätigung, reicht dazu. Die meisten Versicherungen erheben dafür keine Extra-Kosten, begrenzen ihre Leistung aber beispielsweise auf zwei Monate. Sollten die Arbeiten am Gerüst länger andauern, müssten Sie nochmals den Kontakt zur Versicherung suchen.
Was ist eine Stehlgutliste?
Sie müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute (z.B. Uhr, Laptop oder Fernseher) detailliert zu beschreiben.
Achtung: Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall nicht nur bei der Polizei, sondern auch beim Versicherer eingereicht werden. Sie können nicht darauf setzen, dass Sie an diese Abgabepflicht erinnert werden.
Bei der Polizei gibt es ein Muster zum Erstellen einer Stehlgutliste.
Wie sind Wertgegenstände zu dokumentieren?
Machen Sie Fotos von wertvollen Gegenständen und deren Rechnungen. Diese Unterlagen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden. Sie können auch alle Wertgegenstände eindeutig markieren – etwa mit Gravuren oder UV-Stiften – und die wichtigsten Daten in der Wertgegenständeliste notieren. Schwer zu beschreibende Gegenstände sollten fotografiert werden.
Bei Fragen und Problemen zur Regulierung von Einbruchsschäden bieten auch einige örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW ihre Hilfe an. Sie erhalten auch Auskunft bei der telefonischen Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW zu Schadensfällen.