Das Wichtigste in Kürze:
- Auf mehreren Webseiten können Frauen ein Erst-, bei manchen nur ein Folgerezept für die Antibabypille online bestellen. Es reicht das Klicken durch einen Fragebogen. Eine persönliche Beratung durch einen Arzt ist nicht erforderlich.
- Wegen möglicher Nebenwirkungen der Pille, die im Fragebogen nicht abgefragt werden, ist die Bestellung ohne Arztgespräch medizinisch aber nicht ratsam.
- In den Online-Shops sind die Rezepte zumeist kostenpflichtig. Für gesetzlich versicherte Frauen ist das Rezept, welches sie bei Kassenärzt:innen einholen, aber kostenlos.
- Zudem bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu einem Alter von 22 Jahren verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Auf den Webseiten ist der Bezug der Pille unabhängig vom Alter nur als Selbstzahlerleistung möglich.
Die Antibabypille ganz einfach im Netz bestellen, ohne Arztbesuch? So funktioniert das Geschäftsmodell bei mehreren Webseiten und Apps rund um Frauengesundheit. Die Unternehmen – überwiegend mit Sitz in Irland – ermöglichen eine Online-Bestellung der Antibabypille nur mittels eines Fragebogens. Solch ein (Folge-)Rezept per Ferndiagnose ist mittlerweile bei einigen telemedizinischen Angeboten erhältlich.
Vorsicht bei Online-Rezeptbestellungen
Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei solchen verschreibungspflichtigen medizinischen Mitteln aus dem Internet. Die Pille sollte nicht eigenmächtig eingenommen werden, sondern an eine ärztliche Untersuchung (empfohlen wird halbjährlich) gekoppelt sein – auch um mögliche Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten abzuklären, die allein über einen Fragebogen nicht abschließend ausgeschlossen werden können.
Zudem bestehen auch Risiken für die Frauen und Mädchen. Zwar vertragen viele von ihnen die Pille gut, aber das Medikament kann eben auch Nebenwirkungen auslösen, etwa Blutungsunregelmäßigkeiten, Akne, Stimmungsschwankungen, Gewichtszunahme oder ein reduziertes Lustempfinden. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Einnahme problematisch sein, zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Problemen, bei einem erhöhten Thromboserisiko, bei Übergewicht und bei Raucherinnen.
Selbst zahlen im Netz – Kassenleistung in der Arztpraxis
Unabhängig von möglichen Kosten allein für die Ausstellung des Rezeptes, ist die Antibabypille als solche immer selbst zu zahlen. Dies ist insbesondere dann unnötig, wenn man unter 22 Jahren ist. Dann erstatten die gesetzlichen Krankenkassen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Und erst ab 18 ist eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro selbst zu zahlen. Über den herkömmlichen Weg kann also regelmäßig Geld gespart werden.
Mehr zu Gesundheitsinformationen im Netz finden Sie unter www.faktencheck-gesundheitswerbung.de, einem Projekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz.