Vegane Ei-Ersatzprodukte: Das ist beim Kauf wichtig

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Wer auf Eier, aber nicht auf deren Eigenschaften beim Kochen und Backen verzichten möchte, findet im Handel verschiedene Ersatzprodukte. Worauf Sie beim Kauf achten sollten.
18 Ei-Ersatzprodukte vor schwarzem Hintergrund
Diese 18 Ei-Ersatzprodukte hat die Verbraucherzentrale NRW im November 2021 miteinander verglichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die meisten Ei-Ersatzprodukte bestehen hauptsächlich aus Stärke und pflanzlichen Proteinen.
  • Ein Blick in die Zutatenliste ist nötig: Bei vielen Produkten ist der verwendete Hauptrohstoff nicht auf den ersten Blick erkennbar.
  • Der pulverförmige Ei-Ersatz soll vor allem typische Funktionen von Eiern beim Backen und Kochen erfüllen. Sie tragen kaum zur Versorgung mit Nährstoffen bei.
  • Die Herkunft der Rohstoffe ist ein wichtiges Kriterium für einen nachhaltigen Einkauf. Nur ein Produkt gab hierzu eine erste Information.
  • Die Produkte enthalten ein bis zwei Zusatzstoffe.
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Es gibt viele Gründe, den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren oder ganz auf eine vegane Ernährung umzustellen. Neben Tierschutz und ethischen Aspekten spielt auch der Wunsch nach einer klimafreundlichen und pflanzenbetonten Ernährung eine große Rolle. Aber auch Gründe wie Neugier und Gesundheit, z.B. aufgrund von Unverträglichkeiten, können ausschlaggebend sein. Verbraucher:innen finden mittlerweile ein vielfältiges Angebot an vegetarischen und veganen Ersatzprodukten im Einzelhandel, aber auch im Internet. Sie sollen die verschiedenen tierischen Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Käse oder Ei ersetzen.

Wer auf den Konsum von Eiern verzichten möchte, kann beim Backen und Kochen als Ersatz entweder auf Lebensmittel wie Bananen, Apfelmus, Leinsamen & Co zurückgreifen – oder auf fertige Ersatzprodukte. Im Handel gibt es verschiedene pflanzenbasierte Ei-Alternativen. Sie stehen teils pulverförmig zum Anrühren, teils verzehrfertig im Kühlregal. Je nach Produkt sind sie geeignet für Bindung und Lockerung im Teig, zum Panieren, luftig Aufschlagen oder zum Anbraten in der Pfanne.

Die Marktstichprobe im Überblick

Im Rahmen einer Marktstichprobe hat die Verbraucherzentrale NRW im November 2021 insgesamt 18 Ei-Ersatzprodukte geprüft. Größtenteils handelte es sich um pulverförmige Erzeugnisse, die für den Ersatz von Eiern in süßen und herzhaften Backwaren eingesetzt werden können und mit Wasser angerührt werden. 13 Produkte sind als Ersatz von Vollei und drei Produkte als Ersatz von Eiweiß vorgesehen. 2 der 18 Produkte sind eine pflanzliche Alternative für Rührei und Omelett.

Von den Ei-Ersatzpulvern werden 10 in Bio-Qualität und 6 aus konventioneller Herstellung angeboten. Die pflanzlichen Rührei- und Omelett-Alternativen sind in Bio-Qualität und müssen gekühlt werden. 11 Produkte wurden im stationären Handel und 7 online erworben.

Die Kosten für ein aus einem Pulver angerührtes Ersatz-Vollei schwankten in der Marktstichprobe zwischen 5 und 40 Cent, wobei Bioprodukte mit mindestens 20 Cent etwas teurer waren. Die Preise für ein ersetztes Eiweiß lagen mit 33 bis 50 Cent etwas darüber. Zum Vergleich: Für ein Hühnerei in Bioqualität zahlen Verbraucher:innen 29 bis 55 Cent, für konventionell produzierte Eier 24 bis 30 Cent.

Was steckt drin? Zusammensetzung und Verwendung von Ei-Ersatzprodukten

Die betrachteten Vollei-Ersatzpulver bestanden meist hauptsächlich aus (Süß-)Lupinenmehl, das als pflanzliche Proteinquelle gilt, und/oder Maisstärke. Vereinzelt wurden auch andere Stärkepulver wie Kartoffel- oder Tapiokastärke eingesetzt. Ebenso fanden Mehle und weitere pflanzliche Proteinquellen wie Kichererbsenmehl, Sonnenblumenkernmehl, Erbsen-, Kartoffel- und Leinprotein Verwendung.

Die Eiweiß-Ersatzprodukte bestanden vor allem aus Erbsenprotein und Maisstärke. Zusätzlich wurden zum Teil weitere pflanzliche Proteinquellen wie Lupinenmehl, Kartoffel-, Erbsen- und Ackerbohnenprotein und Stärkepulver wie Kartoffel- und Reisstärke hinzugefügt.

Stärke wird in den Ei-Ersatzprodukten verwendet, weil sie zum Abbinden und Andicken von Flüssigkeiten geeignet ist. Sie bindet Wasser, hält die Masse bzw. den Teig zusammen und verkleistert ihn. Mehle mit einem höheren pflanzlichen Proteingehalt und Proteinpulver können Emulgierfähigkeiten besitzen, sie ermöglichen also das Verbinden von Flüssigkeiten mit Fett. Sie können Speisen und Gebäck binden, stabil halten und ihnen Konsistenz geben. Auf diese Weise werden die typischen Funktionen nachempfunden, die Eier in Teigen erfüllen.

Zubereitung und Verwendung

Die pulverförmigen Ei-Ersatzprodukte müssen alle vor der Verwendung mit Wasser angerührt werden. Die benötigte Menge an Pulver und Wasser und auch die weitere Handhabung unterscheiden sich je nach Hersteller. So wird auf mehreren Packungen zum Anrühren Sprudelwasser empfohlen, auf anderen hängt die zu verwendende Wassermenge vom Einsatzzweck ab. Einige Produkte sollen zusätzlich schaumig aufgeschlagen werden. Aufgrund dieser Unterschiede sollten die Verwendungshinweise bei jedem Produkt beachtet werden. Die pulverförmigen Ei-Ersatzprodukte eignen sich nicht zur Herstellung von pflanzlichem Rührei oder Omelett. Praktisch: Die Pulver sind lange haltbar und eignen sich gut für den Vorrat.

Die pflanzlichen Rührei- und Omelett-Alternativen basierten hingegen auf Sojabohnen bzw. Tofu. Die Produkte müssen nur ausgepackt und entweder angebraten werden oder vor dem Servieren in heißem Wasser ziehen. Sie ersetzen ausschließlich feste Eierspeisen.

Die Zutatenliste verrät: Ei-Ersatzprodukte enthielten bis zu drei Zusatzstoffe

Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, wird bei den überprüften Produkten nicht fündig: Bei allen Produkten wurden Zusatzstoffe eingesetzt, unabhängig davon, ob die Produkte biologisch oder konventionell hergestellt wurden. Dabei handelte es sich vor allem um Verdickungsmittel wie Johannisbrotkernmehl, Xanthan und in jeweils einem Fall Guarkernmehl und Agar-Agar.

Vereinzelt wurden Emulgatoren, Geliermittel, Säureregulatoren und Koagulations- bzw. Gerinnungsmittel (Fällungssalze für die Herstellung von Tofu) vorgefunden. In jeweils einem konventionell hergestellten Produkt wurden ein Backtriebmittel und ein Stabilisator eingesetzt.

Gut zu wissen: Zusatzstoffe müssen unbedenklich sein und ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

Bei einem Tofu-Produkt wurde ein als Zusatzstoff eingestuftes Fällungssalz aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nur unzureichend im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet. Das ist aber wichtig, da die Zutatenliste eine wichtige Informationsquelle für die Bestandteile eins Lebensmittels ist. Generell gilt: Interessierte sollten sich in der Zutatenliste informieren, denn die in einem Lebensmittel eingesetzten Zutaten und Zusatzstoffe müssen dort aufgelistet werden. Bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen muss der Klassenname vorangestellt werden. Darauf folgt die Angabe der Substanzbezeichnung oder der E-Nummer. Korrekt sind also Aufführungen wie "Verdickungsmittel E 410" oder "Säureregulator Zitronensäure".

Wer auf Aromen verzichten möchte, wird bei allen der erfassten Ei-Ersatzprodukte fündig. Aber: In zwei Produkten wurde Schwarzsalz, auch Kala Namak genannt, verwendet. Es verleiht den Produkten einen schwefelartigen Ei-Geruch und -Geschmack.

6 der 18 Ei-Ersatzprodukte wurde außerdem Maltodextrin zugesetzt. Je nach Produkt kann Maltodextrin die Aufgabe eines Verdickungsmittels, Fett-Ersatzstoffs oder Energielieferanten erfüllen. Auch als Streck- bzw. Füllstoff dient es häufig.

Vier Produkte enthielten außerdem Kurkuma bzw. Gelbwurzpulver, das den Produkten eine intensiv gelb-orange Farbe verleihen kann.

Pflanzliche Alternativen: Was Sie außer Ei-Ersatz auch verwenden können

Backen und Kochen mit Ei-Ersatzpulver ist in der Regel eine unkompliziete Möglichkeit, Eier zu ersetzen. Allerdings handelt es sich bei ihnen um industriell verarbeitete, zusammengesetzte Produkte. Es gibt auch andere pflanzliche Alternativen, die Vollei oder Eiklar in süßen und herzhaften Gerichten und Gebäck ersetzen können.

  • Apfelmus (60 Gramm Apfelmus entspricht ca. 60 bis 80 Gramm Ei) für süßes Gebäck.
  • Bananen (pro ersetztem Ei eine halbe Banane) für süßes Gebäck, zu dem der Geschmack von Bananen passt.
  • Leinsamen oder Chiasamen (1 Esslöffel gemahlene Leinsamen oder Chiasamen mit 3 Esslöffeln Wasser vermischen entspricht einem Ei) für süße und herzhafte Gerichte.
  • Aquafaba (Kichererbsenwasser) lässt sich aufschlagen wie Eiweiß und kann gut zu Zuckerguss bzw. Zuckerschnee verarbeitet werden. Das zeigen wir z.B. im Video und in Rezepten im Artikel Weihnachtsplätzchen auch ohne Mehl und Ei möglich.
  • Stärkemehl (1 bis 2 Esslöffel Stärkemehl für ein Ei, dazu 2 bis 3 Esslöffel Wasser).
  • Essig (1 Ei durch 1 Esslöffel Essig und 1 Teelöffel Natron ersetzen).
  • Tomatenmark (1 Esslöffel entspricht 1 Ei) für herzhafte Gerichte.
  • Soja- oder Kichererbsenmehl (1 bis 2 Esslöffel Sojamehl mit 2 Esslöffeln Wasser vermischen können 1 Ei ersetzen).
  • Zarte Haferflocken (für Gemüsebratlinge, Kartoffelpuffer oder in veganer Bulette. Haferflocken binden und lockern: 3 bis 4 Esslöffel zarte Haferflocken ersetzen 1 Ei).
  • Seidentofu (5 Esslöffel oder 60 g pürierter Seidentofu als Ersatz für 1 Ei).

Manche Teigsorten benötigen von Natur aus kein Ei als Bindemittel, z.B. Mürbeteig oder Hefeteig.

Wem es wichtig ist, die gelbliche Farbe von Eiern z.B. im veganen "Rührei" oder Kuchen zu imitieren, kann auf natürlich färbende Lebensmittelzutaten wie Kurkuma, Kürbispüree oder Safran (aber mit leichtem Eigengeschmack) zurückgreifen.

Wie vegane Ei-Ersatzprodukte gekennzeichnet sind

Alle Produkte geben auf der Vorderseite an, dass es sich um einen Ei-Ersatz, Eiweiß-Ersatz oder eine Alternative zu Rührei und Omelett handelt. Manche Hersteller benutzen zusätzlich Wortkreationen wie "VegEgg", "ZauberEiVegan" oder "Vegan Eia".

Auf den veganen Charakter wiesen alle Produkte hin – in erster Linie durch den Hinweis "vegan" auf der Vorderseite, aber auch durch die Angabe des V-Labels. Teilweise wird dies durch den Hinweis "pflanzlich" oder "100 % pflanzlich" verstärkt. Die pflanzliche Ersatzbasis, also die wesentliche Zutat bzw. der Rohstoff, auf dem das Produkt hauptsächlich beruht, nannten nur 5 Hersteller direkt auf der Vorderseite. Darunter waren 3 pulverförmige Ei-Ersatzprodukte, die auf die Basis Lupinenmehl oder Maisstärke hinwiesen, sowie 2 Rührei- und Omelett-Ersatzprodukte, die die Basis Tofu bzw. Sojabohnen angaben. Zur klaren Information über Ei-Ersatzprodukte wäre es aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW sinnvoll, auf der Vorderseite neben der Angabe "vegan" und dem Hinweis, dass es sich um ein Ei-Ersatzprodukt handelt, auch die maßgeblich ersetzende Zutat wie "mit Erbsenprotein" oder "auf Süßlupinenbasis" gut lesbar und deutlich sichtbar anzugeben.

Nur eine Verpackung mit unübersichtlicher Gestaltung

Eine Verpackung fiel durch ihre unübersichtliche Gestaltung auf. Insbesondere die Verpackungsvorderseite wartete mit vielen Abbildungen, Hinweisen, Werbeaussagen und Farben auf. Der Hersteller bewarb das Produkt unter anderem mit "von Natur aus eifrei". Da es sich um ein Produkt handelt, das Hühnerei ersetzen soll, sollte das eigentlich vorausgesetzt werden können.

Was die Angaben "vegan" und "pflanzlich" bedeuten

Die Kennzeichnung "vegan" auf Lebensmitteln ist freiwillig. Bislang gibt es noch keine rechtsverbindliche Definition des Begriffs (ebenso wie zu "vegetarisch"). Allerdings haben sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer 2016 auf Definitionen geeinigt, um im Markt der so gekennzeichneten Lebensmittel für Klarheit zu sorgen. Danach dürfen vegane Lebensmittel keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme), Verarbeitungshilfsstoffe und vergleichbare Stoffe enthalten, die tierischen Ursprungs sind. Die Definitionen können bei einer Produktbeurteilung von der Lebensmittelüberwachung zu Grunde gelegt werden. Sie wurden zudem für die Leitsätze für vegetarische und vegane Lebensmittel übernommen. Zum Begriff "pflanzlich" gibt es bisher keine lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Tücken beim Kauf in Online-Shops

Die Verpackung eines online erworbenen Ei-Ersatzprodukts unterschied sich von der Abbildung des Produkts im Online-Shop. Bei einem anderen Online-Shop war die Nährwerttabelle des Produkts, eine von mehreren Pflichtkennzeichnungen, schlecht zu erkennen. Online-Verkäufer von Lebensmitteln müssen in ihrem Shop dieselben Informationen (mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums) liefern, die man auch auf den Verpackungen und im Supermarkt findet. Was beim Lebensmittelkauf im Internet zu beachten ist und welche Angaben nicht fehlen dürfen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.

"Glutenfrei" und andere "frei von"-Angaben

14 der 18 Produkte werden als glutenfrei deklariert. Als "glutenfrei" können Produkte bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Dieser Grenzwert ist EU-weit verbindlich. Der Hinweis "von Natur aus glutenfrei" unterliegt denselben rechtlichen Anforderungen und demselben Grenzwert. Er ist teilweise auf Lebensmitteln zu finden, die in der Regel glutenfrei sind, beispielsweise Reis oder Mais. Diesen Wortlaut verwenden Hersteller, um dem Vorwurf der Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu entgehen.

Allergiker:innen, Zöliakie-Erkrankte oder aus anderen Gründen interessierte Verbraucher:innen können außerdem auf die verpflichtende Allergenkennzeichnung achten, bei der die 14 häufigsten Allergene deutlich in der Zutatenliste angegeben werden müssen. Mehr dazu lesen Sie im Info-Text "Hilfe, Lebensmittelallergie!"

Auf etwa einem Drittel der Produkte fanden sich "Frei-von"-Angaben wie sojafrei, milchfrei, lactose- oder weizenfrei. Auf 2 Produkten wurden insgesamt 3 unzulässige nährwertbezogene Angaben gefunden.

Ei-Alternativen liefern meist wenig Nährstoffe

Die Nährwerte von Hühnereiern sind kaum vergleichbar mit den betrachteten pulverförmigen Vollei-Ersatzprodukten. Während ein Hühnerei eine große Nährstoffdichte aufweist und neben hochwertigem Protein viele wichtige Vitamine und Mineralstoffe, aber auch Fett und Kilokalorien enthält, sind angerührte "Ersatz-Eier" eher nährstoffarm. Dass pro ersetztem Ei vergleichsweise wenig Nährstoffe ins Gebäck wandern, ist allerdings auch auf die geringe Menge an zu verwendendem Pulver zurückzuführen. So kommen die meisten Produkte, die mit Wasser angerührt werden, mit 3 bis 10 Gramm aus. Ein Hühnerei liefert im Schnitt fast 3-mal soviel Energie, ca. 6-mal soviel Fett und 7-mal soviel Eiweiß wie ein durchschnittliches mit Wasser angerührtes Ersatz-Vollei.

Zur Nährstoffversorgung tragen die Produkte kaum bei, auch wenn der Gehalt an Kilokalorien, Fett, Kohlenhydraten und Proteinen durchaus schwanken kann. So brachte es ein Produkt auf fast 100 Kilokalorien pro ersetztem Ei und liefert damit sogar etwas mehr Energie als ein durchschnittliches Hühnerei.

Die meisten Vollei-Ersatzprodukte punkten durch ihren geringen Gehalt an gesättigten Fettsäuren. 3 Produkte fielen allerdings durch einen vergleichsweise hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren auf, der auf den Einsatz eines Emulgators aus Speisefettsäuren zurückzuführen ist. Diese Produkte enthielten sogar mehr gesättigte Fettsäuren als Hühnereier. 2 der 3 betrachteten Eiklar-Ersatzprodukte hatten einen mit einem Hühnerei-Eiklar vergleichbaren Kaloriengehalt, während das dritte mit nur 2 Kilokalorien einen sehr geringen Nährwert aufwies. Ein Blick auf die Nährwerttabelle lohnt sich also.

Wer wissen möchte, welche Nährwerte ein ersetztes Ei aufweist, kann die angegebenen Nährwerte pro 100 g auf ein ersetztes Ei umrechnen. Nur bei 3 von 16 pulverförmigen Ersatzprodukten nimmt der Hersteller seinen Käufern diese Arbeit ab und macht zusätzlich zu den Angabe in Bezug auf 100 g Nährwertangaben pro ersetztem Ei.

Der überwiegend geringe Kalorien- und Fettgehalt und auch die Abwesenheit von Cholesterin in den Ei-Ersatzprodukten können für Menschen mit Übergewicht, Fettstoffwechselstörungen und Bluthochdruck von Vorteil sein. Zur Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen tragen die Ersatzprodukte jedoch kaum bei.

Der Haupteinsatzzweck der pulverförmigen Ersatzprodukte ist süßes Gebäck, welches – mit oder ohne Hühnerei – nicht in erster Linie der Versorgung mit Nährstoffen dient. Hier spielt die alltägliche Ernährung eine wesentlich wichtigere Rolle. Achten Sie darauf, reichlich nährstoffreiche Lebensmittel wie Gemüse und Obst, Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und Nüsse in Ihren Speiseplan einzubauen.

Nährstoffe der pflanzlichen Rührei- und Omlett-Ersatzprodukte

Die in der Marktstichprobe geprüften Rührei- bzw. Omelett-Ersatzprodukte hatten wenig mit den pulverförmigen Ei-Ersatzprodukten gemein. Beide Produkte bestanden zum überwiegenden Teil aus Tofu und waren verzehrfertig verpackt. Eines der beiden Produkte enthielt zusätzlich Sonnenblumenöl und brachte es auf 15 Gramm Fett pro 100 Gramm, rund ein Drittel mehr als 100 Gramm Hühnerei. Ähnlich verhielt es sich mit dem Kaloriengehalt, während der Eiweißgehalt etwa mit dem von Hühnerei vergleichbar war. Das zweite Produkt war wesentlich weniger gehaltvoll. Mit knapp 50 Kilokalorien pro 100 Gramm enthielt es kaum Kohlenhydrate, wenig Fett und weniger als halb so viel Eiweiß wie Hühnerei. Auch in dieser Produktgruppe lohnt sich ein Blick auf die Nährwerttabelle.

Werbung mit dem Proteingehalt

Alle geprüften Ei-Ersatzprodukte enthalten pflanzliches Protein aus Hülsenfrüchten, z.B. aus Lupinen, Erbsen, Sojabohnen oder Kichererbsen. Deshalb enthalten Ei-Ersatzprodukte rezepturbedingt unterschiedliche Mengen an Protein. Manche Hersteller nutzen nährwertbezogene Werbeaussagen zum Proteingehalt ihrer Produkte. So wurden zwei Vollei-Ersatzprodukte mit einem reduzierten Proteingehalt beworben ("eiweißarm" und "für eine eiweißreduzierte Ernährung geeignet"). Eine Rührei-Alternative warb hingegen mit "reich an Eiweiß". Was bei Werbung mit dem Proteingehalt erlaubt ist, erklärt der Text über Werbung mit Nährwertangaben.

Unser Tipp: Wenn Sie sich über den tatsächlichen Proteingehalt informieren möchten, schauen Sie in die Nährwerttabelle (bei Bedarf in Verbindung mit den entsprechenden Dosierungsangaben).

Nachhaltigkeit: Herkunft der verwendeten Rohstoffe kaum angegeben

Die Nachhaltigkeit von Produkten ist für viele Verbraucher:innen bei Ersatzprodukten ein wichtiges Kaufkriterium. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Herkunft der maßgeblich verwendeten Rohstoffe. Doch bei 17 von 18 Ei-Ersatzprodukten sucht man diese Angabe vergeblich. Nur bei einem Tofu-haltigen Bioprodukt wird die Herkunft der verwendeten Sojabohnen mit "aus Europa" angegeben. Bei zwei weiteren Produkten wird auf der Rückseite der Hinweis "Hergestellt: in Deutschland" gegeben. Diese Angabe bedeutet jedoch nicht in jedem Fall zwingend, dass die Zutaten aus Deutschland stammen müssen. Wichtig wäre an dieser Stelle die Klarstellung, woher der maßgebliche Rohstoff kommt, falls dieser nicht aus Deutschland stammt. Der Hinweis kann nämlich theoretisch auch lediglich bedeuten, dass das Ei-Ersatzprodukt in Deutschland abgefüllt, verpackt und/oder aus importierten Zutaten hergestellt wurde. Es wäre zu begrüßen, wenn generell mehr Informationen zur Herkunft der Rohstoffe, die das Produkt ausmachen, eindeutiger und prominenter angegeben würde.

Weitere Aussagen zum Thema Nachhaltigkeit wurden bei den Produkten der Marktstichprobe nur auf wenigen Verpackungen gemacht und diese sind nicht aussagekräftig: "Gute Küche, bessere Welt", "Wer die Natur liebt" oder "Verpackung aus verantwortungsvollen Quellen". Sie sollen Verbraucher:innen ein gutes Gefühl beim Kauf vermitteln, enthalten aber keine echten Informationen.

Eine überwiegend pflanzliche Ernährungsweise unterstützt einen nachhaltigen Lebensstil. Um den Verbrauch an Eiern zu reduzieren oder sie ganz aus dem Speiseplan zu streichen, können Ei-Ersatzprodukte durchaus einen Beitrag leisten.

Unser Fazit

Die Vielfalt an Ersatzprodukten nimmt stetig zu. Ei-Ersatzprodukte sind mittlerweile neben entsprechenden Online-Angeboten in vielen Supermärkten zu finden. Mit Ei-Ersatz-Pulvern besteht eine in der Regel relativ einfache Möglichkeit, Ei beim Backen und Kochen zu ersetzen. Die Pulver sind relativ einfach in der Anwendung, lange haltbar und eignen sich gut zur Vorratshaltung. Ei-Ersatzprodukte können außerdem einen Beitrag zu einer pflanzlichen Ernährungsweise leisten und dabei helfen, den Verbrauch an Eiern zu reduzieren oder sie ganz zu ersetzen. Allerdings handelt es sich bei ihnen um industriell verarbeitete, zusammengesetzte Produkte.

Pulverförmige Ei-Ersatzprodukte tragen kaum zur Versorgung mit Nährstoffen bei. Insgesamt sind die Nährwerte der Ersatzprodukte nicht mit denen von Hühnerei vergleichbar. Es gibt auch andere pflanzliche Alternativen (siehe oben), wie z.B. Banane, Apfelmus oder Leinsamen, die Vollei oder Eiklar in süßen und herzhaften Gerichten und Gebäck ersetzen können.

Unsere Forderungen

  • Vegane und vegetarische Lebensmittel müssen nach geltenden Vorschriften gekennzeichnet werden. Sie sind so zu bezeichnen, dass Verbraucher:innen bei ihrem Einkauf eine bewusste Wahl treffen können. Zur klaren Information über Ei-Ersatzprodukte wäre es aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW wichtig, neben der Angabe "vegan" und dem Hinweis, dass es sich um ein Ei-Ersatzprodukt handelt, die maßgeblich ersetzende Zutat wie "mit Erbsenprotein" oder "auf Süßlupinenbasis" anzugeben. Dies sollte auf der Vorderseite gut sichtbar und deutlich lesbar, idealerweise in der Nähe des Produktnamens geschehen. Diese Angaben können Verbraucher:innen insgesamt einen klaren und schnellen Überblick geben, um was für ein Produkt es sich handelt.
  • Die Herkunft der maßgeblich eingesetzten Rohstoffe, die das Produkt ausmachen, sollte auch Sicht der Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich angegeben werden, da dies den Verbraucher:innen eine wichtige Orientierungshilfe für den nachhaltigen Einkauf gibt. Auf nichtssagende Aussagen zum Thema Nachhaltigkeit sollte grundsätzlich verzichtet werden.
  • Zusatzstoffe in einem Produkt müssen in der Zutatenliste eindeutig und korrekt angegeben werden: Nach der Angabe des Klassennamens wie "Gerinnungsmittel" oder "Verdickungsmittel" folgt die Angabe des Namens des Zusatzstoffes oder seiner E-Nummer.
  • Hersteller sollten zwingend rechtliche Vorgaben beachten und auch bei Ei-Ersatzprodukten auf die Nutzung unzulässiger nährwertbezogener Angaben wie "cholesterinfrei" verzichten.
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