Zucker clever eingespart

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In verarbeiteten Produkten steckt oft mehr Zucker als es auf den ersten Blick scheint. Wie viel Zucker sich bei Getränken und Snacks einsparen lässt, zeigen die folgenden Beispiele. Der Schlüssel für eine zuckerärmere Ernährung ist dabei: Selbst machen und weniger süße Zutaten wählen.
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Purer Fruchtsaft enthält so viel Zucker wie Limonade oder Cola. Mischt man ihn mit Wasser zu einer Schorle, verringert sich der Gehalt spürbar – je höher der Wasseranteil im Getränk, desto weniger Zucker. Noch weniger Zucker enthält Infused Water. Es lässt sich z.B. aus Wasser mit einem Schuss Zitronensaft und einigen Blättern Minze leicht selbst mixen. Wer Near-Water-Getränke lieber fertig gemischt kauft, kann an der Zutatenliste erkennen, ob Süßungsmittel oder andere Zusatzstoffe enthalten sind.

Bei Frühstückscerealien lässt sich viel Zucker einsparen. Cornflakes beispielsweise gibt es mit und ohne Zucker – Zutatenliste beachten! Wer süße Knuspermüslis durch ein Basismüsli aus Getreideflocken und Nüsse ersetzt, kann ganz auf Zucker verzichten. Vorsicht bei fertigen Müslimischungen: Je höher der Anteil an Trockenfrüchten wie Rosinen, Dattel- oder Apfelstückchen, desto höher ist auch der Zuckergehalt.

Fruchtjoghurt aus dem Supermarkt enthält oft so viel Zucker, dass schon ein Becher davon die Hälfte der Menge enthält, die als täglich akzeptabel gilt. Wer Zucker sparen will, sollte solche Fertigprodukte mit Naturjoghurt strecken. Noch besser ist eine Mischung aus Naturjoghurt und frischen Früchten der Saison, zum Beispiel Heidelbeeren oder Erdbeeren.

Bei Schokolade gibt es beim Zuckergehalt eine einfache Regel: je dunkler die Tafel, desto weniger Zucker enthält sie. Kalorienärmer ist sie wegen des Fettgehalts jedoch nicht unbedingt.

Bei Kuchen kann der Zuckergehalt je nach Rezeptur sehr unterschiedlich ausfallen. Hefeteig kommt meist mit weniger Zucker aus als Rührteig. Belegt mit frischen Früchten der Saison ergibt das einen süßen Genuss ohne übermäßig viel Zucker.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.