Das Wichtigste in Kürze:
- Begriffe wie "aus eigener Herstellung" und "selbst gemacht" sind für Speiseeis nicht verbindlich. Eisdielen können damit werben und dennoch Fertigpulver anrühren oder ein geliefertes Grundeis anreichern.
- Wer auf Qualität Wert legt, muss leider nachfragen.
- Ob aus eigener Herstellung oder industriell gefertigt: Für bestimmte Bezeichnungen wie "Fruchteis", "Sahneeis" oder "Vanilleeis" geben die Leitsätze für Speiseeis Mindestanforderungen vor, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind.
Wenn die Temperaturen steigen und die Schweißperlen auf der Stirn stehen, haben die Eisdielen Hochsaison. Wer Wert auf Qualität legt, bevorzugt häufig Eisangebote, die mit Hinweisen wie "eigene Herstellung" oder "selbst gemacht" beworben sind. Die Erwartung: weniger Zusätze wie Stabilisatoren, Emulgatoren oder Aromen und mehr frische Lebensmittelzutaten als bei Eis in Fertigpackungen aus dem Supermarkt. Doch das muss nicht zutreffen.
Werbehinweise wie "eigene Herstellung" sind rechtlich nicht geregelt
Eine rechtliche Definition für die Werbung mit "eigener Herstellung" oder "selbst gemacht" gibt es nicht. Was als "selbst gemacht" daher kommt, kann von ganz unterschiedlicher Qualität sein. Die Möglichkeiten reichen vom Anrühren eines fertigen Pulvers über das Anreichern einer fertig gelieferten Grundeismasse mit weiteren Zutaten wie Früchten, Nüssen oder Schokolade bis hin zur handwerklichen Produktion von Eis aus den jeweils erforderlichen Zutaten.
Wenn "eigene Herstellung" draufsteht, bedeutet das also nicht automatisch, dass in der Eisdiele aus Milch, Sahne, Zucker, Früchten und Gewürzen die Sorten frisch hergestellt werden.
In Hessen hat die dortige Verbraucherzentrale bei den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren nachgefragt. Die Antwort: Dort reicht für die Werbung mit "eigener Herstellung" oder "selbst gemacht" das Anrühren von Eispulver vor Ort aus. Neben einer zutreffenden Bezeichnung der Eissorte ist lediglich der Hinweis auf Allergene und einzelne Zusatzstoffe, beispielsweise "mit Farbstoff" für die Kennzeichnung am Eisbehälter vorgeschrieben.
Wir fordern Transparenz bei Hinweisen auf die Eisherstellung
Ob das angebotene Eis wirklich frisch im Eissalon hergestellt oder in einem anderen Betrieb produziert wurde, kann der Kunde nicht erkennen. Lassen sich Eisdieleninhaber ihr Eissortiment bereits komplett fertig zubereitet, abgefüllt und je nach Sorte mit passenden Lebensmitteln auf der Oberfläche dekoriert liefern, wirkt dieses Eis optisch wie frisch vor Ort zubereitet. Wenn sie zusätzlich mit Hinweisen wie "aus eigener Herstellung" werben, bestätigen sie diesen Eindruck und führen Kunden hinters Licht, meinen wir.
Angaben wie "hausgemacht" oder "aus eigener Herstellung" sollten daher gesetzlich definiert werden, damit die Käufer Unterschiede in der handwerklichen Produktion klar erkennen können. Auch die Zutaten einschließlich aller Zusatzstoffe sollten Eisliebhaber erfahren können.
Wer Wert auf originären Geschmack, natürliche Zutaten und frische Herstellung legt, muss bis dahin vor Ort konkret nachfragen, woher das Eis stammt und welche Zutaten darin stecken.
Diese Begriffe geben zumindest eine erste Orientierung
Ob aus eigener Herstellung oder industriell gefertigt: Für bestimmte Bezeichnungen geben die Leitsätze für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches Mindestanforderungen vor:
- Cremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb sowie kein zusätzliches Wasser.
- Sahneeis/Rahmeis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).
- Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch.
- Eiscreme enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.
- Fruchteis muss einen Anteil von mindestens 20 Prozent an Frucht haben.
- Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
- "(Frucht-)Sorbet" darf keine Milch oder Milchbestandteile enthalten. Der Fruchtanteil beträgt normalerweise mindestens 25 Prozent (außer bei Zitrusfrüchten, anderen sehr sauren Früchten oder Fruchtarten mit sehr intensivem Geschmack oder einer dichten Konsistenz wie Mango, Passionsfrucht oder Guave).
Steht dagegen lediglich "Eis" auf der Packung, darf das Produkt auch pflanzliches Fett, meist Kokosfett enthalten. Das ist für die Hersteller günstiger und weniger hochwertig als Milchfette.
Auch auf einige einzelne Eissorten gehen die Leitsätze ein. Zum Beispiel sollte ein Hersteller, der auf der Verpackung seines "Schokoladeneises" Stückchen von Schokolade abbildet, auch Schokolade und nicht nur Kakao in die Eismasse tun. Das gilt auch für "Vanilleeis", für das der Hersteller "Vanille" auslobt oder auf der Packung Vanilleblüten oder -schoten abbildet. Hier sollte der Geschmack ausschließlich aus gemahlenen Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma stammen. "Eis mit Vanillegeschmack" dagegen deutet auf den Einsatz von künstlichem Vanillin hin.
Bei all dem ist aber wichtig zu wissen: Diese Leitsätze sind freiwillige Ziele.
Wer ganz sicher gehen möchte, was das Eis enthält, muss darum im Supermarkt die klein gedruckten Zutatenlisten studieren. In der Eisdiele dagegen müssen neben einer zutreffenden Bezeichnung lediglich der Hinweis auf Allergene und einzelne Zusatzstoffe, beispielsweise "mit Farbstoff", am Eisbehälter stehen. Für Zutaten besteht keine Auskunftspflicht.