Was ist Ethylenoxid und wie wirkt es?
Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das in manchen Ländern zum Beispiel als Entkeimungs- und Begasungsmittel zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt wird. Für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union ist es verboten.
Ethylenoxid verändert das Erbgut und verursacht Krebs. Das hochentzündliche Gas ist sehr reaktiv. Es wird in der Umwelt und in Nutzpflanzen recht schnell zu 2-Chlorethanol umgewandelt. Auch dieses Umwandlungsprodukt wird in Lebensmitteln nachgewiesen.
Wie wird Ethylenoxid aktuell bewertet?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat festgelegt, dass eine Aufnahmemenge von 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag wenig besorgniserregend ist. Generell gilt aber trotzdem für erbgutverändernde und krebserzeugende Stoffe, sie grundsätzlich zu vermeiden.
Für das Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol konnte das BfR in seiner Stellungnahme keine sichere Aussage treffen. Solange die bestehenden Datenlücken nicht geschlossen sind, sollte 2-Chlorethanol daher nach deren Auffassung genauso wie Ethylenoxid bewertet werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte, dass die Datenlage unsicher und 2-Chlorethanol vermutlich nicht kritischer als Etyhlenoxid einzuschätzen sei. Bis das Erbgut schädigende Potenzial vom Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol nicht geklärt ist, empfahl die EFSA jedoch keine Ableitung eines gesundheitsbezogenen Richtwerts.
Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
In Deutschland ist Ethylenoxid seit 1981 und in der übrigen EU seit 1991 verboten - in Ländern wie Indien, Türkei, China oder auch den USA und Kanada aber nicht. Dort kann Ethylenoxid mitunter eingesetzt werden. Daher war es teilweise schwer nachzuvollziehen, ob Lebensmittel selbst damit behandelt wurden oder durch den Transport, zum Beispiel in Containern, die vorher mit Ethylenoxid desinfiziert worden waren, kontaminiert wurden.
Ethylenoxid und sein Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol wurden deshalb entweder als Kontaminante, also Verunreinigung, oder als Rückstand bewertet. Von einer Verunreinigung ist die Rede, wenn ein unerwünschter Stoff unabsichtlich an das selbst unbehandelte Produkt gelangt ist, zum Beispiel durch eine behandelte Verpackung oder einen behandelten Container. Wenn das Lebensmittel aber aktiv und absichtlich mit solch einem Stoff behandelt wurde, spricht man von einem Rückstand.
Die EU-Kommission geht aber mittlerweile davon aus, dass eine Kontamination durch Ethylenoxid vermeidbar ist, so dass bei Lebensmitteln nicht mehr zwischen aktiver Behandlung und Kontamination unterschieden wird. Im Zuge dessen und im Rahmen einer Expertensitzung der EU-Mitgliedsstaaten für ein europaweit einheitliches Vorgehen wurden verschiedene "analytische Bestimmungsgrenzen" für Lebens- und Futtermittel festgelegt.
Die Bestimmungsgrenze ist die geringste Menge oder Rückstandskonzentration, ab der Ethylenoxid bzw. 2- Chlorethanol mengenmäßig durch Labore nachgewiesen werden kann.
Zudem wurden für Lebensmittelzusatzstoffe Höchstgehalte für Ethylenoxid, unabhängig von seinem Ursprung, auf die niedrigste Rückstandskonzentration festgelegt, die derzeit mit Kontrollmethoden erfasst werden kann. Werden die Grenzen überschritten, gelten diese Lebensmittel für den menschlichen Verzehr als ungeeignet oder nicht sicher und sind nicht verkehrsfähig.
Außerdem wurden mittlerweile einige Durchführungsverordnungen erlassen. Sie nehmen unter anderem die Importe in den Blick und legen Untersuchungen und verstärkte Kontrollen für zum Beispiel Sesam, Johannisbrot, Gewürze, Guarkernmehl oder pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel fest.