Quellen:
Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) 1169/2011, Fassung vom 01.01.2018
Marktcheck zu Herkunftsangaben bei Whey Protein. Verbraucherzentrale NRW, Dezember 2024
Qualitätssiegel „Made in Germany“ (zuletzt abgerufen am 17.12.2024)
Das Wichtigste in Kürze:
Molkenprotein (Whey Protein) hat einen guten Ruf. Whey-Protein-Pulver enthalten hochwertiges Eiweiß, das sich gut für den Muskelaufbau eignet. Zwar können Sie Ihren Eiweiß-Bedarf auch über einen abwechslungsreichen Speiseplan decken, aber manch eine:r setzt auf eine Extra-Portion Eiweiß.
Gerade für Wettkampfsportler:innen ist aber auch die Herkunft der Sportprodukte wichtig, lauert im Hintergrund doch immer die Gefahr von mit Dopingsubstanzen gepanschten Produkten. Der Blick aufs Etikett oder die Produktwebseite mit einer deutschen Flagge oder der Aussage "produziert in Deutschland" bzw. "made in Germany" verheißt für viele ein diesbezüglich sicheres Produkt. Doch was heißt das eigentlich? Zutaten aus Deutschland? Zusammengemischt in Deutschland? Oder gar nur abgepackt in Deutschland?
Auch wenn Molkenprotein eigentlich ein "Abfallprodukt" bei der Käseproduktion ist, ist es vielleicht doch wichtig, wo die Milch her kommt und womit die Kühe dort gefüttert wurden. Nicht überall – insbesondere außerhalb der EU – gelten die gleichen Regeln wie bei uns.
2024 hat die Verbraucherzentrale NRW daher in einem Marktcheck 29 Whey-Protein-Produkte, die auf der Internetseite oder der Verpackung per Flagge oder ausformuliert mit "made in Germany" oder auch "Ursprungsland Deutschland" in jeglicher Form werben, unter die Lupe genommen.
26 der untersuchten Produkte (90 Prozent) gaben nicht an, woher das Whey-Protein als sogenannte Primärzutat (Hauptzutat) kam. Das ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese aus einem anderen Land kommt – hier also nicht aus Deutschland.
Wir wollten es genauer wissen und haben zunächst als Verbraucher bei den 29 Herstellern bzw. Händlern nachgefragt. Danach haben wir Hersteller bzw. Händler mit der Gesetzeslage konfrontiert und gefragt, ob ihr Molkenprotein denn wirklich aus Deutschland kommen würde. Wirklich wichtig waren die Anfragen längst nicht allen, sowohl der Verbraucherin als auch der Verbraucherzentrale haben jeweils nur 17 geantwortet.
Gerade einmal sieben Hersteller gaben an, dass ihr Molkenprotein aus Deutschland stammt. Zwei Hersteller berichteten, dass ihr Molkenprotein sowohl aus Deutschland als auch aus anderen Ländern komme. Tatsächlich kann Molkenprotein durchaus weitgereist sein, uns nannten Hersteller zum Beispiel Asien, Neuseeland oder die USA. Weitere Herkunftsländer waren Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande und Polen.
Unsere Nachfragen hatten aber auch etwas Gutes: Binnen kürzester Zeit waren die deutschen Herkunftsangaben von einigen der Internetseiten verschwunden. Tatsächlich gab es diverse Hersteller/Händler, die von dem Gesetz vorher noch nie gehört hatten. Aber es gab auch einige Unverbesserliche, die meinten, dass sie sich nicht an das Gesetz, sondern nur an die Vorgaben des Gütesiegels "Made in Germany" halten müssten. Das dürfte für einige noch ein juristisches Nachspiel haben.
Neben den oben genannten gibt es auch noch weitere Gründe, warum Sie Produkte aus Deutschland bevorzugen könnten: Viele erwarten hier eine hohe Produktqualität nicht nur in Bezug auf Sicherheit, sondern auch hinsichtlich der Wirksamkeit. Auch gibt es höhere Erwartungen an Umweltschutz- und Arbeitsbedingungen, mehr Nachhaltigkeit durch Regionalität und kurze Wege. Oder Sie möchten die heimische Landwirtschaft unterstützen.
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Eine Herkunftsangabe ist für Lebensmittel wie Proteinshakes und Molkenpulver nicht nötig. Wird eine solche aber getätigt, darf sie niemanden täuschen.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Art. 7, darf die Angabe des Ursprungslands, des Herkunftsorts oder aber des Herstellungsorts nicht den Eindruck erwecken, das Lebensmittel käme aus diesem Land. Als Herkunftsangabe zählen auch die Abbildung einer deutschen Flagge auf der Verpackung und Angaben wie "Höchste Qualität – Made in Germany", "Von der Verpackung bis zur Produktion – Made in Germany" oder auch "Made in Germany – wir produzieren in betriebseigener Produktion unter kontrollierten Qualitätsstandards, mit modernster Technik und spezialisiertem Know-How".
Im Artikel 26 der Lebensmittelinformationsverordnung heißt es, dass die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts u.a. verpflichtend ist, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder dem Herkunftsort seiner primären Zutat identisch ist. Alternativ darf auch geschrieben werden, dass die primäre Zutat nicht aus Deutschland kommt.
Was eine Primärzutat ist, beschreibt Artikel 2q der LMIV: "diejenige Zutat oder diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die über 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist." - das wären hier Molkenpulver oder Molkenprotein.
Quellen:
Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) 1169/2011, Fassung vom 01.01.2018
Marktcheck zu Herkunftsangaben bei Whey Protein. Verbraucherzentrale NRW, Dezember 2024
Qualitätssiegel „Made in Germany“ (zuletzt abgerufen am 17.12.2024)
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