Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein

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Sie möchten ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen – unsere Checkliste zeigt, woran Sie denken sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an!

  • Nahrungsergänzungsmittel sind nützlich, wenn die richtigen Nährstoffe vom richtigen Menschen zur richtigen Zeit in der richtigen Menge genommen werden.
  • Kein Gießkannenprinzip!
  • Bei Erkrankungen und regelmäßiger Medikamenteneinnahme sollten Sie das ärztliche Personal über die Verwendung eines Nahrungsergänzungsmittels informieren.
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Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Hier die Checkliste!

Die folgenden Fragen sollten Sie beantworten, wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nehmen möchten. Wichtig dabei: Nahrungsergänzungsmittel sollen lediglich fehlende Nährstoffe im Speiseplan ergänzen und dienen nicht der Behandlung von Erkrankungen. Trotzdem kann es sein, dass Sie während oder aufgrund einer Erkrankung ein NEM nehmen möchten. Dann sollten Sie besonders genau hinschauen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.