Mobilitätsgarantie NRW: Ansprüche verfallen nach 14 Tagen

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Wenn Busse oder Bahnen in Nordrhein-Westfalen Verspätung haben, können Sie auf Alternativen ausweichen und das Geld dafür zurück fordern. Das müssen Sie bis spätestens 14 Tage nach Ihrer Fahrt machen. Danach gibt es keine Erstattung mehr.
Ein Taxi steht an einer roten Ampel, hinter der eine Straßenbahn abbiegt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Nahverkehrsunternehmen in NRW bieten die Mobilitätsgarantie als freiwillige Leistung an.
  • Hat ein Zug oder Bus so viel Verspätung, dass Sie 20 Minuten oder mehr später am Ziel sind, können Sie sich zum Beispiel ein Taxi nehmen und bis zu 30 bzw. 60 Euro erstatten lassen.
  • Das gilt allerdings nicht für Verspätungen im Fernverkehr wie zum Beispiel mit ICE, IC oder EC.
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Mit der Bahn zum Flughafen und dann ab in den Urlaub – das ist nicht nur komfortabel, sondern spart auch Geld. Denn es entfallen Parkgebühren für das abgestellte Auto. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Zug Verspätung hat und man Gefahr läuft, seinen Flieger zu verpassen. Um trotz Verspätung noch pünktlich zum Airport zu kommen, könnten Sie einen anderen Zug oder sogar ein Taxi nehmen. Die Kosten dafür können Sie sich durch die Mobilitätsgarantie NRW bis zu einer gewissen Höhe erstatten lassen.

Puffer einplanen vermeidet Stress

Wählen Sie die Zugverbindung nicht zu knapp vor dem Abflug. Sonst riskieren Sie, bei einer Verspätung zu spät am Gate anzukommen und den Flieger zu verpassen. Das in den Sand gesetzte Geld erstattet Ihnen dann niemand. Daher gilt grundsätzlich: Lieber einen großzügigen Puffer einplanen und etwas Wartezeit vor Ort in Kauf nehmen. Das kann eine Menge Stress und Ärger im Voraus vorbeugen.

Bei Verspätung: Alternatives Beförderungsmittel wählen

Sollte sich das gewählte Nahverkehrsmittel (Bus, U-Bahn, S-Bahn oder Regionalbahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie mit einem Nahverkehrsticket (auch mit Deutschlandticket) eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, um Ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Dies kann ein Fernverkehrszug der Deutschen Bahn (IC/EC oder ICE), ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) sein.

Diese Kosten werden erstattet

Wenn Sie eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, müssen Sie zunächst in Vorkasse gehen und zum Beispiel ein Ticket für einen Fernverkehrszug oder die Taxifahrt selbst bezahlen. Die Kosten dafür werden erstattet – beim Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sogar bis zu 60 Euro.

Wichtig: Einen Antrag auf Kostenerstattung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen stellen! Wer also erst einmal für zwei Wochen in den Urlaub fliegt und sich danach um die Kostenerstattung kümmert, bleibt auf den Extrakosten sitzen. Hier kann die elektronische Antragstellung helfen, um keine Fristen zu verpassen.

In diesen Fällen werden die Kosten nicht erstattet

Bei verpassten Anschlüssen und Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, im Falle eines Streiks, bei Bombendrohungen oder Bombenentschärfungen und bei Unwettern gibt es keine Kostenerstattung. Die Mobilitätsgarantie NRW gibt es auch nur im Nahverkehr. Für Verspätungen mit Fernverkehrszügen (z.B. ICE, IC, EC, FlixTrain) gelten Fahrgastrechte, über die wir hier informieren.

Bei Problemen mit dem Verkehrsunternehmen berät und unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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