FTI Touristik GmbH ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Stand:
Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle Leistungen und Marken, die Sie direkt bei dem Unternehmen gebucht haben. Was Sie jetzt wissen müssen, falls Sie schon unterwegs sind oder Ihre Reise noch bevor steht.
Das Foto zeigt im Vordergrund das Logo der FTI Touristik auf einen Smartphone, im Hintergrund ist die Homepage der FTI Touristik zu sehen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt.
  • Betroffen sind alle Leistungen, die Sie direkt bei FTI gebucht haben.
  • Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern, bei denen FTI lediglich Vermittler war.
On

Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?

Am Montag, 3. Juni 2024, meldete die FTI Touristik GmbH als erste Gesellschaft der FTI GROUP Insolvenz an. Darauf folgten die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH. FTI Voyages SAS meldete am 10. Juni 2024 eine Einstellung der Zahlungen. Am 24. Juni 2024 folgte die Insolvenzanmeldung der Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH und der Meeting Point International GmbH. Am 26. Juni 2024 reichten die Schweizer Reiseveranstalter FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens ein. Das sind folgende Marken und Anbieter:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
  • 5vorFlug in Deutschland,
  • die BigXtra GmbH sowie
  • die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.

Gut zu wissen: Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel:

  • TUI,
  • Alltours,
  • DERTOUR oder
  • vtours.

Ebenso nicht betroffen sind Pauschalreisen, die über diese Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind.

  • www.fti.de
  • www.fti.at
  • www.fti.ch
  • www.5vorflug.de oder
  • www.sonnenklar.tv.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.

Informationen zur FTI-Insolvenz finden Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was gilt für mich?

Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, sind storniert. Zahlungen, die Sie dafür geleistet haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert . Informieren Sie sich bitte laufend über mögliche Änderungen über die Internetseite von FTI.

Nicht betroffen von Absagen sind Reisen, die Sie bei einem anderen Anbieter gebucht haben – auch wenn die Reisebuchung über die Internetseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de erfolgt ist. Entscheidend ist, dass FTI nur Vermittler einer Reise bei einem anderen Anbieter war. Andere Anbieter sind beispielsweise TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours.

Dagegen sind Individualreisen nicht durch den DRSF abgesichert. Einen Anspruch auf Erstattung von geleisteten Zahlungen für einzelne Flüge, Hotelübernachtungen oder touristische Einzelleistungen müssen Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erstattungsquote ist hier meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Ich bin auf einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt von FTI und das Hotel oder ein einzelner Anbieter verlangt von mir zusätzliche Zahlungen. Wie verhalte ich mich richtig?

Einzelne Anbieter wie das Hotel dürfen im Rahmen einer Pauschalreise keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangen. Vertragspartner der Reise ist FTI. Verweigern Sie daher geforderte Zahlungen.

Tipp: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit FTI über die Notfallnummer auf. Klären Sie mit FTI das weitere Vorgehen und ob eine offizielle Kostenübernahme durch den DRSF erfolgt., Haben Sie Zahlungen getätigt, so bewahren Sie Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.

FTI gibt an, dass Fremdveranstalter die Organisation vor Ort übernommen haben. Sollte es bei Ihnen keinen Ansprechpartner vor Ort geben, können Sie die Kostenübernahmeregelung des DRSF dem Hotel vorlegen. Diese ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.

Ich habe eine Hotelübernachtung über FTI gebucht. Kann ich diese nutzen?

Wenn Sie eine einzelne Hotelleistung über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgesichert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen dennoch möglich sind.

Rückforderungen von gezahlten Geldern müssen Sie in diesem Fall bei der Insolvenztabelle anmelden. Hier ist aber davon auszugehen, dass Sie lediglich eine niedrige Teilerstattung erhalten werden.

Ich habe eine touristische Einzelleistung über FTI gebucht. Was ist damit?

Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind

  • alle Mietwagenbuchungen der Marken DriveFTI und Cars & Camper,
  • über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen
  • sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet.

Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Nur-Linienflüge, deren Flugtickets bereits ausgestellt wurden, können durchgeführt werden – die Tickets behalten Gültigkeit. Wurde das Ticket hingegen noch nicht ausgestellt, so wird die Buchung abgesagt. Nur-Flug-Leistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds. Rückforderungen von gezahlten Geldern für touristische Einzelleistungen bei der FTI Gruppe müssen Sie bei der Insolvenztabelle anmelden. Sie bekommen aber vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Mein Urlaub ist erst im Herbst oder später. Soll ich vorsorglich stornieren?

Die Verbraucherzentralen raten von einer eigenen Stornierung der Reise ab. Wenn Sie eine Reise stornieren, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zahlen. Wird die Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Insolvenz durch FTI storniert, sind Sie über den Reisesicherungsfonds abgesichert.

Insofern sollten Sie abwarten, welche Informationen Sie vom Anbieter erhalten. Nähere Informationen zur Insolvenz finden Sie auch aktuell über die Seite auf der Internetseite von FTI.

Zahlt der Versicherungsfonds automatisch?

Nach Angaben des DRSF wird sich dieser mit den betroffenen Kund:innen in Verbindung setzen. Danach startet der Erstattungsprozess für Reisende, die Zahlungen an den insolventen Reiseanbieter geleistet haben. Dafür kontaktiert der DRSF die Betroffenen und stellt einen Link zum Online-Erstattungsportal zur Verfügung.

Alle Anspruchsberechtigten sollen vom DRSF aktiv kontaktiert werden, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. Die Erstattungsoptionen sollen nach Angaben des DRSF noch im Juli freigeschaltet werden. Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat, müssen vorhanden sein. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüft die eingehenden Erstattungsanträge und zahlt berechtigte Ansprüche aus. Einen konkreten Zeitraum für die Auszahlungen gibt es bislang nicht. Weitere Informationen unter: https://drsf.reise/informationen-zum-erstattungsprozess-fti-group/

Schmuckbild: Frau, die gestresst auf Laptopbildschirm schaut und Reisepass und Flugtickets in der Hand hält.

Pauschalreise-Check: Hilfe bei Ärger noch vor der Abreise

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es ist noch vor dem Start in den Urlaub ein Problem aufgetreten?
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.