Verpackungen sind kein Müll: Wertstoffe richtig trennen

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Seit Anfang 2019 schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass mehr Verpackungen recycelt werden sollen. Das gelingt leichter, wenn wir alle beim Entsorgen richtig trennen. Die Tipps der Verbraucherzentrale NRW helfen beim Sortieren.
Verschiedene Verpackungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Anfang 2019 schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass mehr Verpackungen recycelt werden sollen.
  • Das gelingt leichter, wenn wir alle beim Entsorgen richtig trennen.
  • Unsere Tipps helfen beim Sortieren.
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Kartons, Marmeladengläser und Weinflaschen, Konservendosen und Plastikbehälter: Weil sie aus wertvollen Rohstoffen bestehen, sind Verpackungen aus diesen Materialien kein Abfall, sondern können recycelt und wiederverwendet werden. Um diesen Verwertungskreislauf stärker in Gang zu bringen und am Laufen zu halten, ist seit 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Deutlich mehr Verpackungen müssen nun recycelt werden. Bei Kunststoffverpackungen etwa ist festgelegt, dass fast 60 Prozent wieder zu neuen Materialien verarbeitet werden müssen, statt bislang 36 Prozent.

Also zwei von drei Kunstverpackungen müssen wieder aufbereitet und neu eingesetzt werden. Die Verpackungsindustrie darf zudem nur solche Umhüllungen auf den Markt bringen, die nach Gebrauch aufbereitet und zu neuen Produkten oder Verpackungen verarbeitet werden können.

Aber nur was richtig getrennt wurde, wird auch recycelt. Deshalb ist es wichtig, dass jeder von uns mithilft!

Trennen Sie richtig? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer Bildergalerie!

Drei grundlegende Materialien

Glas gehört in die Container, Papier in die Papiertonne (sofern vorhanden, ansonsten in Altpapiercontainer) und alle anderen Verpackungen dürfen in den gelben Sack, die gelbe Tonne oder in die Wertstofftonne, falls vor Ort eine vorhanden ist. Verpackungen müssen nur löffelrein oder ohne Inhaltsreste sein – es muss keine Verpackung ausgespült werden.

Glas

Hierbei ist die Trennung nach Farben von Weiß- und Braunglas ganz wichtig, damit wieder Glasflaschen und -gläser in gleicher Farbe daraus produziert werden können. Grünglas darf mit anderen Farben gemixt und recycelt werden. Das heißt, blaue oder andere Glasfarben können auch mit in den grünen
Container. Deckel und Schraubverschlüsse müssen vor dem Wurf in die Container nicht entfernt werden.

Serviceverpackungen

Gemeint sind hier Coffee-to-go-Becher, Take-away-Boxen vom Imbiss, Käsepapier und so weiter. Diese Verpackungen dürfen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Brötchentüten – egal ob mit oder ohne Folie – gehören ins Altpapier.

Drei-Komponenten-Behälter

Joghurtbecher etwa, die aus Kunststoffbecher mit Papiermantel und Aludeckel bestehen, benötigen zur Entsorgung etwas mehr Aufwand, damit alle Materialien komplett wiederverwertet werden können. Der Papiermantel gehört ins Altpapier. Der Aludeckel muss vom Kunststoffbecher gelöst werden. Beide wandern voneinander getrennt in den gelben Sack oder die gelbe Tonne.

Verbundmaterialien

Wer bei Papierverpackungen unsicher ist, ob sie aus unterschiedlichen Materialien bestehen, sollte das Material langsam einreißen. Dann zeigt sich, ob noch eine Kunststoffschicht auf dem Papier ist. Mit Kunststoff ist die gelbe Tonne die richtige Auffangstation, ansonsten sollte die papierene Umhüllung in die Papiertonne.

Nach der Trennung

Altglas ist der wichtigste Rohstoff für die Glasindustrie. Glas lässt sich immer wieder zu hundert Prozent recyceln, wenn es richtig sortiert im Altglascontainer landet. Auch Altpapier ist für die deutsche Papierindustrie der wichtigste Rohstoff, das mindestens sechs bis sieben Mal erneut zu Recyclingpapier verarbeitet werden kann. Das spart Holz, Wasser und Chemikalien bei der Produktion.

Kunststoffe können, vor allem wenn sie in den Sortieranlagen nach Sorten getrennt werden, zu neuen Produkten oder Verpackungen verarbeitet werden. Dies spart Erdöl ein. Gerade beim Kunststoffrecycling könnten Hersteller durch die Beschränkung auf wenige Kunststoffe dazu beitragen, dass mehr wiederverwertet werden kann und nicht verbrannt wird. Dies trifft sich mit dem Sinn und Zweck des neuen Verpackungsgesetzes.

Diese Kunststoffboxen aus Styropor werden bald verschwinden, denn sie sind seit dem 03.07.2021 verboten. Allerdings dürfen noch Restbestände abgegeben werden. Wenn die leere Verpackung keine Essensreste hat, dann darf sie in die gelbe Tonne/Wertstofftonne. Mit Essensresten in die Restmülltonne.

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