Wer kann Schadstoffe messen?
Ein gutes Messinstitut beschäftigt qualifizierte Mitarbeitende. Das allein reicht aber noch nicht aus: Fragen Sie nach Nachweisen zu regelmäßigen Fortbildungen der Mitarbeitenden und Referenzen. Auch die Mitgliedschaft in Berufsverbänden bietet Ihnen Orientierung bei der Suche nach qualifizierten Instituten, weil diese Ansprüche an die Qualität und Arbeitsweise ihrer Mitglieder stellen. Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) oder der Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V. (VDB) (nur VDB-zertifizierte Mitglieder auswählen) bieten eine Institutssuche nach Postleitzahl an. Auch beim Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V finden Sie entsprechende Labore.
Es gibt zudem Institute, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) geprüft wurden. Auf der Internetseite der DAkkS können Sie in einer Datenbank z.B. mit den Stichworten "Innenraum" oder "Gebäudeschadstoffe" nach diesen Instituten suchen.
Checkliste, was Sie von einem guten Institut erwarten sollten:
- Das Messinstitut sollte Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch anbieten, in dem Sie genau erklären können, worauf es Ihnen ankommt und was Sie mit der Messung erreichen wollen. Lassen Sie sich erklären, inwiefern die vorgeschlagene Vorgehensweise und Methoden Ihre Fragen klären können. Falls Sie ein Gerichtsverfahren anstreben, fragen Sie nach, ob das Institut vor Gericht als Gutachter tätig werden kann.
- Fragen Sie, ob die Probennahmen und Analysen nach allgemein anerkannten Regeln und Normen (wie DIN, VDI usw.) durchgeführt werden.
- Das Institut sollte ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen können (zum Beispiel entsprechend der Norm DIN EN ISO 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien). Wenn die Expertin oder der Experte ein Labor beauftragt, sollte dieses ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem erfüllen. Qualifizierte Labore weisen ihre Kompetenz auch durch erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen nach.
- Die Probenahme ist die Grundlage für ein korrektes Messergebnis und sollte deswegen besser Fachleuten überlassen werden. Falls Sie selbst Proben entnehmen, lassen Sie sich das korrekte Vorgehen vom beauftragten Labor genau erklären.
- Vereinbaren Sie, dass die Analyseergebnisse im Endbericht bewertet und Ihnen erklärt werden. Mit den Messwerten allein lässt sich oft wenig anfangen. Die Messwerte sollten beispielweise anhand der Richtlinien der Länder, der Innenraumluftricht- und Leitwerte des Umweltbundesamtes oder anhand von Orientierungswerten für die Innenraumluft oder den Hausstaub der AGÖF bewertet werden.
Was kostet eine Schadstoffanalyse?
Die Analysekosten können einige Hundert bis einige Tausend Euro betragen. Daher sollten Sie am besten einen Festpreis über die gesamte Leistung vereinbaren. Zumindest sollte das Institut aber die Einzelpreise für alle Teilleistungen schriftlich festgelegen - beispielsweise für:
- Fahrtkosten
- Probenahme
- Analyse
- Untersuchungsbericht
- Bewertung der Ergebnisse und Beratung
- Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes
Bevor Sie den Auftrag vergeben, sollten Sie möglichst mehrere Angebote einholen und vergleichen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn das Unternehmen sowohl die Schadstoffanalyse als auch die Sanierung anbietet. In diesem Fall sollten Sie unbedingt mehrere Angebote vergleichen.
Vor dem Kauf eines gebrauchten Hauses kann eine Beratung durch Sachverständige für Gebäudeschadstoffe Klarheit bringen, ob und mit welchen Altlasten im Gebäude zu rechnen ist. Die Kosten sind niedrig im Vergleich zu den Kosten einer möglicherweise notwendigen Schadstoffsanierung.
Die rechtliche Seite
Falls Sie Handwerker:innen oder Händler:innen wegen eines Schadstoffproblems zur Verantwortung ziehen wollen: Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befinden, sonst können Sie nichts mehr erreichen. Im Zweifel kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder eine niedergelassene Anwältin/ ein niedergelassener Anwalt für Sie klären, ob in Ihrem Fall noch Ansprüche auf Gewährleistung bestehen.
Die Schadstoffbelastung muss einen Mangel im rechtlichen Sinn darstellen. Ob das der Fall ist, lässt sich oft nicht einfach zu entscheiden, weil es nur für wenige Schadstoffe gesetzlich festgelegte Grenzwerte gibt. Oft stellt letztlich das Gericht durch eigene Gutachter:innen fest, ob die Belastung einen rechtlichen Mangel darstellt. Von Ihnen selbst veranlasste Messungen haben vor Gericht einen geringeren Wert, weil sie von nur einer Partei beauftragt wurden. Sie können ein „Selbstständiges Beweisverfahren“ beim Gericht beantragen: In diesem Fall führt eine Gutachterin/ein Gutachter, die/der vom Gericht beauftragt wurde, die Messungen durch. Je nach Ergebnis und Reaktion des Vertragspartners können Sie dann entscheiden, ob Sie klagen oder nicht. Achtung: Die Kosten für dieses Verfahren müssen Sie vorfinanzieren.