Online-Bestellung nicht geliefert: Was tun?

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Wer im Internet etwas bestellt, verlässt sich auf den angegebenen Liefertermin. Und wenn der Händler den nicht einhalten kann? Wir erläutern Ihre Rechte.
Tablet mit Einkaufswagen-Symbol auf Schoß mit karierter Schlafanzughose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kann ein Händler einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, können Sie warten, bis er liefern kann.
  • Um die Sache zu beschleunigen, sollten Sie eine Lieferfrist setzen. Verstreicht sie, können Sie die Bestellung stornieren und vom Kauf zurücktreten.
  • Zudem ist es möglich, den Vertrag zu widerrufen. Aber Achtung: Kommt die Ware doch, tragen Sie eventuell die Kosten der Rücksendung.
  • Unter Umständen können Sie auch Schadenersatz fordern, wenn Sie Ihr gewünschtes Produkt woanders teurer kaufen.
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Ein Hashtag auf Twitter drückt alles aus: Mit "#WoBleibtMeinePS5" fragen Gamer, warum sie trotz Vorbestellung und Bezahlung in großen Online-Shops keine PlayStation 5 erhalten haben, als der Verkauf am 19. November 2020 startete. Problem offenbar: Einige Händler haben mehr Vorbestellungen angenommen als sie Konsolen zur Verfügung hatten. Viele "Early Birds" gingen nun also doch zunächst leer aus.

Möglichkeit 1: Abwarten

Die Lösung mit dem geringsten Aufwand. Hat der Händler eine Bestellung angenommen, aber keine Ware verfügbar, könnten Sie schlicht warten, bis er wieder liefern kann. Allerdings kann das auch mehrere Wochen dauern.

Möglichkeit 2: Frist setzen

Sie können dem Händler eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, zu der er Ihre Bestellung liefern soll. Diese Frist setzen Sie am besten in einem Brief per Einschreiben. Kann der Händler Ihre Frist nicht einhalten, können Sie vom Vertrag zurücktreten (also Ihre Bestellung stornieren) und bereits gezahltes Geld zurückfordern.

Für Bestellungen, die nach dem 01.01.2022 getätigt wurden, ist unter Umständen eine Fristsetzungen entbehrlich, wenn

  • angemessene Frist vergangen ist,
  • ein gescheiterter Nacherfüllungsversuch durchgeführt wurde,
  •  ein schwerwiegender Mangel besteht,
  • der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder
  • offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht nacherfüllen wird,

ist keine Fristsetzung mit Nacherfüllungsverlangen mehr erforderlich.

Möglichkeit 3: Widerrufen

Grundsätzlich können Sie jeden online geschlossenen Kaufvertrag bis auf wenige Ausnahmen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Kommt die Ware nicht pünktlich und wollen Sie sich möglichst schnell vom Vertrag lösen, kann der Widerruf sinnvoller als ein Rücktritt sein. Denn es ist grundsätzlich möglich, auch schon vor Erhalt der Ware den Widerruf zu erklären. Achtung: Kommt die Ware später doch noch an, müssen Sie etwaige Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Unternehmer Sie vorab über diese Pflicht informiert hat.

Haben Sie dagegen grundsätzlich noch Interesse an der bestellten Ware, sollten Sie erst die geschilderte Frist zur Lieferung setzen und gegebenenfalls danach vom Vertrag zurücktreten.

Möglichkeit 4: Schadenersatz fordern

Der Liefertermin ist Bestandteil Ihres Kaufvertrages. Kann der Händler ihn auch nach Ihrer Fristsetzung nicht einhalten, können Sie das gewünschte Produkt woanders kaufen. Falls Sie dafür mehr bezahlen müssen, können Sie die Mehrkosten unter Umständen als Schadenersatz vom ersten Händler fordern. Hierzu können Sie sich auch von unseren Rechtsfachleuten individuell beraten lassen.

Achtung: Fallen Sie bei der Suche nach einem anderen Händler nicht auf Fake-Shops herein! Gerade bei begehrten Artikeln gibt es viele zweifelhafte Angebote im Netz. Typische Warnzeichen und Merkmale von Fake-Shops zeigen wir hier.

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