Kundenfang: Vorsicht vor dem Gewinn

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Gewinnversprechen per Brief, E-Mail oder Telefonanruf: Oft wollen Firmen mit Zusatzkosten abkassieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren.
  • Leisten Sie keine Zahlungen in Vorkasse!
  • Vorsicht bei 0900- oder 0137-Nummern, denn sie sind teuer und es ist ungewiss, ob Sie überhaupt einen Gewinn erhalten.
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Immer wieder gehen Firmen mit Glückwünschen auf Kundenfang: Ob als Massensendung verschickt oder per Telefon, SMS oder E-Mail unter die Leute gebracht.

Meistens wollen Firmen, die eine Reise, ein Auto oder einen Geldgewinn zu verschenken haben, mit ihrer Mitteilung nur Kasse machen. Den Benachrichtigungen liegt häufig ein Warenkatalog mit Bestellformular gleich bei. Eine beliebte Ankündigung ist auch der Gewinn einer Reise – oft ein teurer Preis, weil einige Extras wie Einzelzimmer- und Saisonzuschlag, Bearbeitungsentgelte oder Kautionen zusätzlich zu zahlen sind.

Bisweilen werden vermeintliche Gewinner auch aufgefordert, eine teure 0900-Telefonnummer für bis zu 3 Euro pro Minute zu wählen, um sich über Details zu informieren. Am anderen Ende der Leitung hält man sie dann mit allgemeinen Hinweisen möglichst lange in der Leitung. Mit solchen Kostenfallen gehen dubiose Firmen auf Beutefang.

Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren.

 

Die Verbraucherzentrale gibt dazu folgende Tipps:

  • Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn vergeblich warten.
  • Mit Daten zur Person geizen: Da viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu werden.
  • Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137- angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist ohne einen Gewinn zu erhalten.
  • Absender prüfen: Wichtig ist, dass die Gewinnfirma mit einer vollständigen Anschrift auftritt! Fehlende Absenderangaben oder lediglich Postfachadressen hindern glückliche Teilnehmer später, berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. Ware zurückzusenden.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.