Abmahnung führt zum Erfolg: Google ändert umstrittene Cookie-Banner

Stand:
Google ist unter anderem die meistgenutzte Suchmaschine in Deutschland. Mit gestalterischen Tricks in Cookie-Bannern verleitete sie Nutzer:innen zur umfassenden Preisgabe von Daten. Nach Abmahnung und Klage der Verbraucherzentrale NRW hat der Konzern seine Cookie-Banner nun angepasst.
Lupe über Monitor mit google-Schriftzug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Design der Cookie-Banner auf google.de verstieß nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegen nationale Regelungen und EU-Vorgaben.
  • Die Banner waren so gestaltet, dass die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies erheblich aufwändiger als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung war.
  • Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, nachdem die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich gegen die Praxis vorgegangen war.
  • Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurde daraufhin für erledigt erklärt.
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Cookie-Banner sollen für Nutzer:innen transparent machen, welche persönlichen Informationen verarbeitet werden und dazu eine Zustimmung einholen. Die Anpassung oder Ablehnung dieser Einstellungen ist allerdings oft mühsam. Und vieles spricht dafür, dass dies kein Zufall ist. Sogenannte Dark Patterns sollen Verbraucher:innen zu einer möglichst umfassenden Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten bewegen. Wir hielten die entsprechende Gestaltung auf den Webseiten der Suchmaschine von Google für unzulässig und hatten Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies war erheblich aufwändiger als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung. So mussten Besucher:innen nur einmal klicken, um den Cookies zuzustimmen, wohingegen sie zur Ablehnung erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln mussten. Dort mussten dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abgelehnt werden, bevor Google diese Einstellungen übernahm und die Nutzer:innen wieder auf die Startseite zurückgehen konnten. Diese so genannten Dark Patterns setzte das Unternehmen nach unserer Auffassung ein, damit Besucher:innen eine möglichst umfassende Einwilligung abgaben und verstieß damit gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht.

Noch während das Verfahren vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hat Google eine Unterlassungserklärung abgegeben und seine Cookie-Banner angepasst. Das Verfahren wurde daraufhin für erledigt erklärt.

Cookies: Ihre Spur durchs Internet

Wie schon Hänsel und Gretel eine Spur aus Krümeln durch den Wald gelegt haben, können Cookies Ihre Spuren durch das Internet nachzeichnen. Die mit den gesammelten Daten erstellten Nutzungsprofile ermöglichen es, auf Ihre Interessen angepasste Werbung anzuzeigen oder können an Dritte übermittelt werden. Mit Cookies und ähnlichen Technologien zum Tracking (englisch für Verfolgung) können Rückschlüsse gezogen werden – unter anderem auf Ihren ungefähren Standort, das genutzte Gerät, die Häufigkeit und Dauer ihrer Internetbesuche, die aufgerufenen Seiten mit Produkten oder Dienstleistungen und manchmal sogar auf Ihren Bildungsabschluss oder finanziellen Hintergrund.

So können Sie Spuren verringern

Auch wenn es lästig ist, sollten Sie Cookie-Banner nicht einfach wegklicken und allem zustimmen. Nehmen Sie sich Zeit, die Einstellungen anzupassen. Deaktivieren Sie Drittanbieter-Cookies grundsätzlich in Ihrem Browser. Das beeinträchtigt normalerweise keine wichtigen Funktionen der aufgerufenen Internetseiten. Anleitungen für die gängigen Programme finden Sie in diesem Text über Cookies. Wenn Sie Cookies nach jeder Sitzung löschen, können Sie außerdem verhindern, dass ein dauerhaftes Tracking stattfindet.

Kommen bald Tools zur Einwilligungsverwaltung?

Eine große Hoffnung, den Cookie-Banner-Dschungel generell weiter zu lichten, liegt aktuell auf Diensten zur zentralen Einwilligungsverwaltung. Mit diesen Tools, die direkt im Browser installiert werden könnten, müssten Verbraucher:innen dann nur einmalig für den einzelnen verantwortlichen Webseitenbetreiber in ihrem Browser ihre Cookie-Präferenzen angeben statt bei jedem einzelnen Webseitenbesuch. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift.

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