Das Wichtigste in Kürze:
- Der Mobilfunkanbieter hatte die Preiserhöhung nur in sein Onlineportal eingestellt und eine Mail über "aktuelle" oder "neue Informationen" verschickt. Beides erschien dem Gericht nicht ausreichend.
- Drillisch darf sich nicht auf die Preiserhöhung berufen. Kunden sollten ihre Rechnung prüfen.
- Einer Erhöhung sollten Sie umgehend widersprechen und zu viel bezahlte Euro zurückverlangen. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.
Die Preiserhöhung des Mobilfunkanbieters Drillisch für seinen Tarif "winSIM" über das Kundenportal "Servicewelt" ist hinfällig. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. (Az.: 6 U 110/17). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Allzu einfach machte es sich der Mobilfunkanbieter Drillisch, als er Bestandskunden mit dem Tarif "winSIM" die Preise erhöhte. Denn die bekamen lediglich eine Nachricht in die "Servicewelt" eingestellt. In diesem Onlineportal können "winSIM"-Kunden ihre Verträge verwalten. Per E-Mail und SMS erhielten die Kunden obendrein nur eine Mitteilung, dass "aktuelle" oder "neue Informationen" zu ihrem Tarif in der Servicewelt bereitständen. So nicht, meinte die Verbraucherzentrale NRW und schickte Drillisch eine Abmahnung. Schließlich hätten wegen dieses Vorgehens viele Kunden gar nicht mitbekommen, dass der "winSIM"-Tarif erhöht worden war.
Recht bekamen die Verbraucherschützer nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Die Richter untersagten Drillisch im Wege der einstweiligen Verfügung, sich auf diese Preiserhöhung zu berufen. Die Begründung: In den AGB behält sich Drillisch zwar vor, die Preise zu erhöhen und dies dem Kunden "in Textform" mitzuteilen. Eine wirksame Mitteilung liege allerdings nur vor, so das Gericht, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden zwingend erreicht und die Preiserhöhung klar erkennbar ist. Und dazu reiche eine einfache Nachricht in der "Servicewelt" nicht aus. Denn der Anbieter könne nicht davon ausgehen, dass Kunden regelmäßig dieses Kundenportal aufrufen und auf neue Nachrichten überprüfen.
Auch die zusätzliche E-Mail bzw. SMS sei nicht ausreichend gewesen. Mit Bezeichnungen wie "aktuelle" oder "neue Informationen" könne aus Kundensicht ebenso gut Werbung gemeint sein.
Aus diesen Gründen ist die Drillisch-Preiserhöhung via Servicewelt hinfällig. Drillisch hat das Urteil inzwischen als endgültig und verbindlich akzeptiert. Seit Oktober berechnet das Unternehmen nach eigenen Angaben nun wieder den alten, niedrigeren Grundpreis. Die Verbraucherzentrale rät "winSIM"-Kunden dennoch, ihre Rechnungen genau zu prüfen. Zuviel bezahlte Euro für Mai bis September muss der Anbieter zurückzahlen.
Sofern dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie Drillisch hierzu schriftlich auffordern. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.