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Das Wichtigste in Kürze:
Ab dem 15. September 2022 hat Amazon die Preis für die Prime-Mitgliedschaft von 69,00 € auf 89,90 € (jährliche Zahlweise) und 7,99 € auf 8,99 € (monatliche Zahlweise) angehoben. Die Preiserhöhungsschreiben dazu wurden im Juli 2022 verschickt. Diese Preiserhöhung hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.
Alle Kund:innen von Amazon Prime, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis darauffolgend gezahlt haben.
Je nach Abomodell (jährliche oder monatliche Zahlweise) geht es um 20 € bzw. 12 € pro Jahr. Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt davon ab, ob und für wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.
Wenn die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz anschließend das Klageregister. Wenn dieses Register eröffnet ist, können sich die Betroffenen eintragen und so an der Klage teilnehmen.
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Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.