BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Stand:
Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
  • Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
  • Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, korrigierte Endabrechnungen zu erstellen.
On

Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Der Bundesgerichtshof stellte am 27. Juli 2023 rechtskräftig fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.

Das Urteil gilt für mehr 5.000 ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten.

Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus

Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.

Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.

Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärte der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/bev. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Instrument der Musterfeststellungsklage.

Energieberatung

Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Wir beraten Sie unabhängig!

Egal, ob Energiesparen, Heizungstausch, Erneuerbare wie PV, Haussanierung oder Förderung – für jede Problemstellung bieten wir Ihnen eine Energieberatung an.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.